English Woman's Journal - Suchtgefahr: EU fordert Meta-Konzern zu Änderungen bei Instagram und Facebook auf

Suchtgefahr: EU fordert Meta-Konzern zu Änderungen bei Instagram und Facebook auf


Suchtgefahr: EU fordert Meta-Konzern zu Änderungen bei Instagram und Facebook auf
Suchtgefahr: EU fordert Meta-Konzern zu Änderungen bei Instagram und Facebook auf / Foto: Nicolas TUCAT - AFP/Archiv

Die EU-Kommission hat den Digitalkonzern Meta wegen der Suchtgefahr für Kinder und Jugendliche zu Änderungen auf seinen Plattformen Instagram und Facebook aufgefordert. Meta schütze Minderjährige auf den Plattformen nicht ausreichend und verstoße damit gegen die EU-Digitalgesetze, teilte die Kommission am Freitag in ersten Ermittlungsergebnissen mit. Reagiert der US-Konzern nicht mit Änderungen, droht ein Bußgeld.

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Die Endlosfeeds auf Instagram und Facebook seien so entworfen, dass sie Kinder und Jugendliche süchtig machen, erklärte die Kommission. Sie forderte Meta auf, die automatische Wiedergabe weiterer Videos standardmäßig zu deaktivieren und verpflichtende Pausen einzuführen. Außerdem soll der Algorithmus weniger stark darauf reagieren, was Nutzerinnen und Nutzer zuletzt angesehen haben.

In seinen Berichten an Brüssel habe Meta die Risiken für Kinder und Jugendliche unterschätzt, teilte die Kommission weiter mit. Instagram und Facebook fallen laut dem EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) unter die Aufsicht der EU-Kommission. Sie überwacht, ob sich große Digitalkonzerne an die Regeln halten. Bei Verstößen droht ein Bußgeld in Höhe von maximal sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Im Februar hatte die Kommission bereits die Videoplattform Tiktok angewiesen, ihre Funktionsweise zu ändern und die Suchtgefahr für Kinder und Jugendliche zu verringern. Zeitgleich laufen in Brüssel die Vorbereitungen für ein mögliches Social-Media-Verbot. Am Montag soll - ähnlich wie bereits in Deutschland - ein Expertengremium seine Empfehlungen vorstellen, ein Gesetzentwurf wird im September erwartet.

R.Sutherland--EWJ

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