English Woman's Journal - Tilly zu Moskauer Urteil: Das ist "zusätzliche Motivation"

Tilly zu Moskauer Urteil: Das ist "zusätzliche Motivation"


Tilly zu Moskauer Urteil: Das ist "zusätzliche Motivation"
Tilly zu Moskauer Urteil: Das ist "zusätzliche Motivation" / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Der Düsseldorfer Wagenbauer Jacques Tilly hat gelassen auf seine Verurteilung in Abwesenheit durch ein russisches Gericht reagiert. "Solange das Grundgesetz hier in Deutschland gültig ist und ich nicht in Länder reise, wo es wirklich gefährlich werden kann, solange trifft mich das Urteil eigentlich nicht", sagte Tilly am Donnerstag dem Sender Phoenix. Das Urteil von achteinhalb Jahren Haft sei im Gegenteil auch "eine kleine zusätzliche Motivation".

Textgröße ändern:

Denn es zeige: "Satire tut weh, meine Arbeit wirkt." Das Urteil müsse hingenommen und akzeptiert werden. Der Bildhauer schränkte zugleich ein: "Innerlich akzeptiere ich es natürlich nicht, weil Russland nun mal kein Rechtsstaat ist und weil das ganze ein Farce ist."

Tilly kündigte an, seine Arbeit genauso wie vorher fortzuführen und auch in derselben Weise zu leben. Aus der Politik habe er "sehr viel Rückenwind bekommen", betonte der Künstler. Er sei auch im engen Kontakt mit der Botschaft in Moskau und rede mit dem Verfassungsschutz und dem Staatsschutz: "Ich fühle mich da auf jeden Fall gut aufgehoben und einigermaßen sicher hier."

Tilly ist Chef-Wagenbauer des Düsseldorfer Rosenmontagszugs und bekannt für politisch freche Wagen. Seit Jahren schon nimmt Tilly insbesondere den russischen Präsidenten Wladimir Putin und dessen aggressive Politik aufs Korn. Im vergangenen Jahr hatte ein russisches Gericht ein Strafverfahren gegen Tilly eingeleitet, dieses verurteilte ihn nun in Moskau zu achteinhalb Jahren Haft.

Deutsche Politikerinnen und Politiker kritisierten das Urteil scharf. "Es handelt sich um ein klar politisch motiviertes Verfahren mit der zu erwartenden Verurteilung", sagte die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Serap Güler (CDU), der "Rheinischen Post". "Wir verurteilen die Kriminalisierung von Kunst und Satire auf das Schärfste."

"Das zeigt einmal mehr, dass Diktaturen Kunst und Kultur fürchten und deshalb die Meinungsfreiheit einschränken", kritisierte SPD-Außenpolitiker Ralf Stegner in der Zeitung. Es sei "zugleich eine Mahnung, dass wir diese Freiheiten verteidigen sollten".

Von einem "Schauprozess" sprach Linken-Bundesgeschäftsführer Janis Ehling. Die russische Justiz wolle damit klarstellen, dass sie ihre Kritiker auch im Ausland beobachtet und dann zu Hause strafrechtlich belangt.

F.McKenzie--EWJ

Empfohlen

Fall Haenel: Freiheitsstrafe für französischen Filmemacher Ruggia

Wegen sexueller Nötigung der damals minderjährigen Schauspielerin Adèle Haenel ist der französische Regisseur Christophe Ruggia zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Drei davon werden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen zwei soll der Filmemacher mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen, wie die Berufungsrichter am Freitag in Paris entschieden.

US-Rapper D4vd unter Mordverdacht festgenommen

Mordverdacht gegen US-Rapper D4vd: Der 21-Jährige ist im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod einer Minderjährigen festgenommen worden. Der Künstler, der mit bürgerlichem Namen David Burke heißt, sitze wegen des Verdachts der Tötung von Celeste Rivas in Haft, teilte die Polizei in Los Angeles am Donnerstag (Ortszeit) mit. Eine Freilassung gegen Zahlung einer Kaution wurde demnach abgelehnt.

Ticketmaster-Mutterunternehmen wegen illegaler Monopolbildung verurteilt

Das Mutterunternehmen des Konzertkarten-Verkäufers Ticketmaster, Live Nation Entertainment, ist wegen illegaler Monopolbildung verurteilt worden. Ein Geschworenengericht in New York sei zu dem Schluss gekommen, dass Live Nation und Ticketmaster durch wettbewerbswidriges Verhalten der Musikindustrie geschadet und überhöhte Preise von Konzertbesuchern verlangt habe, erklärte der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta am Mittwoch.

Langer Streit um Schnipsel aus Stück von Kraftwerk: Bundesgerichtshof wieder am Zug

Im langen Rechtsstreit um einen kurzen Rhythmusschnipsel aus einem Lied von Kraftwerk ist nun wieder der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Zug. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beantwortete am Dienstag Fragen des BGH. Es ging darum, wann das sogenannte Sampling - die Nutzung der kurzen Sequenz für ein neues Stück - erlaubt sein kann. (Az. C-590/23)

Textgröße ändern: