English Woman's Journal - Polizei: Angriff auf Journalisten im thüringischen Fretterode

Polizei: Angriff auf Journalisten im thüringischen Fretterode


Polizei: Angriff auf Journalisten im thüringischen Fretterode

In Fretterode in Thüringen sind nach Angaben der Polizei drei Journalisten tätlich angegriffen worden. Ein 56-Jähriger und ein 22-Jähriger setzten neben körperlicher Gewalt möglicherweise Reizstoff gegen die Medienvertreter ein, wie die Thüringer Polizei am Mittwochabend mitteilte. Die Journalisten seien mit leichten Verletzungen im Krankenhaus behandelt worden.

Textgröße ändern:

Unmittelbar nach dem Angriff alarmierten die Medienvertreter die Polizei. Die beiden Tatverdächtigen konnten der Polizei zufolge gestellt und festgenommen werden. Zu den genauen Hintergründen der Tat, einschließlich einer möglichen politischen Tatmotivation, sowie der Verwendung von Reizstoffen könne derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Aktuell werde wegen eines Körperverletzungsdeliktes ermittelt.

Im Jahr 2018 hatten in Fretterode zwei Männer, die der rechtsextremen Szene zugeordnet werden, zwei Journalisten angegriffen. Das Landgericht Mühlhausen verurteilte die beiden Männer 2022 wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung. Im Jahr 2024 hob der Bundesgerichtshof das Urteil wegen Rechtsfehlern auf.

Das Landgericht hatte festgestellt, dass der Mann und der damals Heranwachsende die Journalisten mit einem Auto verfolgt hatten, als diese ein mutmaßliches Treffen von Neonazis auf dem Grundstück des damaligen Thüringer NPD-Chefs Thorsten Heise beobachten und fotografieren wollten. Der jüngere Angeklagte habe die beiden bemerkt und geglaubt, einen von ihnen der sogenannten Göttinger Antifa zuordnen zu können. Die Angeklagten hätten den Journalisten nach der Verfolgungsjagd verkehrsbedingt den Fluchtweg versperrt, so dass sie mit ihrem Wagen nicht hätten vorbeifahren können. Es sei zu einem Zusammenstoß und einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen. Danach habe die Spiegelreflexkamera eines Journalisten gefehlt.

Ch.Thomson--EWJ

Empfohlen

Fall Haenel: Freiheitsstrafe für französischen Filmemacher Ruggia

Wegen sexueller Nötigung der damals minderjährigen Schauspielerin Adèle Haenel ist der französische Regisseur Christophe Ruggia zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Drei davon werden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen zwei soll der Filmemacher mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen, wie die Berufungsrichter am Freitag in Paris entschieden.

US-Rapper D4vd unter Mordverdacht festgenommen

Mordverdacht gegen US-Rapper D4vd: Der 21-Jährige ist im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod einer Minderjährigen festgenommen worden. Der Künstler, der mit bürgerlichem Namen David Burke heißt, sitze wegen des Verdachts der Tötung von Celeste Rivas in Haft, teilte die Polizei in Los Angeles am Donnerstag (Ortszeit) mit. Eine Freilassung gegen Zahlung einer Kaution wurde demnach abgelehnt.

Ticketmaster-Mutterunternehmen wegen illegaler Monopolbildung verurteilt

Das Mutterunternehmen des Konzertkarten-Verkäufers Ticketmaster, Live Nation Entertainment, ist wegen illegaler Monopolbildung verurteilt worden. Ein Geschworenengericht in New York sei zu dem Schluss gekommen, dass Live Nation und Ticketmaster durch wettbewerbswidriges Verhalten der Musikindustrie geschadet und überhöhte Preise von Konzertbesuchern verlangt habe, erklärte der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta am Mittwoch.

Langer Streit um Schnipsel aus Stück von Kraftwerk: Bundesgerichtshof wieder am Zug

Im langen Rechtsstreit um einen kurzen Rhythmusschnipsel aus einem Lied von Kraftwerk ist nun wieder der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Zug. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beantwortete am Dienstag Fragen des BGH. Es ging darum, wann das sogenannte Sampling - die Nutzung der kurzen Sequenz für ein neues Stück - erlaubt sein kann. (Az. C-590/23)

Textgröße ändern: