English Woman's Journal - Elton John wirft Boulevardmedien vor Gericht "abscheuliche" Methoden vor

Elton John wirft Boulevardmedien vor Gericht "abscheuliche" Methoden vor


Elton John wirft Boulevardmedien vor Gericht "abscheuliche" Methoden vor
Elton John wirft Boulevardmedien vor Gericht "abscheuliche" Methoden vor / Foto: Oli SCARFF - AFP/Archiv

In dem von mehreren Prominenten angestrengten Prozess gegen britische Boulevardmedien und ihre zweifelhaften Methoden hat am Freitag Popstar Elton John schwere Vorwürfe erhoben: Das Vorgehen der Zeitungen des angeklagten ANL-Verlages sei eine "abscheuliche" Verletzung der Privatsphäre gewesen, erklärte der Sänger in London. Die Boulevardblätter hätten "selbst die grundlegendsten Regeln menschlichen Anstands überschritten".

Textgröße ändern:

Der beklagte ANL-Verlag gibt die Zeitungen "Daily Mail" und "Mail on Sunday" heraus, denen immer wieder illegale Methoden zur Informationsbeschaffung vorgeworfen werden. Zu den Klägern in dem Prozess gehören neben Elton John und seinem Mann David Furnish auch Prinz Harry sowie die Schauspielerinnen Elizabeth Hurley und Sadie Frost.

Elton John erklärte am Freitag in einer schriftlichen Zeugenaussage, die zeitgleich mit dem Beginn seiner Aussage vor Gericht verbreitet wurde: "Ich empfinde die bewusste Verletzung meiner Gesundheitsdaten und der medizinischen Details im Zusammenhang mit der Geburt unseres Sohnes Zachary durch die 'Mail' als abscheulich." Der Sänger sagte per Videoschalte aus.

In dem Prozess waren bereits Prinz Harry und Elizabeth Hurley vor Gericht erschienen. Der Sohn von König Charles III. warf dabei den britischen Boulevardmedien vor, das Leben seiner Frau Meghan "zur Qual" gemacht zu haben. Das Vorgehen der verklagten Zeitungen sei "schrecklich" gewesen.

Hurley wiederum brach vor Gericht in Tränen aus und warf ANL ein "monströses" Vorgehen vor. Am Fenster ihres Esszimmers seien heimlich Mikrofone angebracht worden, "ich wurde abgehört", berichtete Hurley. Sie habe das als "zutiefst verletzend" empfunden.

Die Klägerinnen und Kläger werfen dem Verlag ANL illegale Informationsbeschaffung vor. Die Boulevardblätter sollen unter anderem Privatdetektive angeheuert haben, um Autos und Wohnungen zu verwanzen sowie illegal private Telefongespräche abzuhören. Zudem hätten die Detektive falsche Identitäten angegeben, um an medizinische Unterlagen zu gelangen. Die Taten sollen zwischen 1993 und 2018 begangen worden sein. ANL weist alle Vorwürfe zurück.

L.MacDonald--EWJ

Empfohlen

Erbenstreit der Kinder von Alain Delon: Tochter erringt juristischen Sieg

Im Streit der drei Kinder des 2024 verstorbenen Schauspielers Alain Delon hat die 35 Jahre alte Tochter Anouchka einen Sieg errungen: Ein Gericht verurteilte ihre beiden Brüder Anthony und Alain-Fabien am Mittwoch zu einer Geldstrafe auf Bewährung in Höhe von 1000 Euro, weil diese ein Gespräch zwischen Vater und Tochter heimlich mitgeschnitten und veröffentlicht hatten.

Regisseur Wim Wenders zieht Film "Falsche Bewegung" von 1975 zurück

Der Regisseur Wim Wenders hat den wegen einer Nacktszene mit der damals erst 13-jährigen Schauspielerin Nastassja Kinski umstrittenen Film "Falsche Bewegung" aus dem Jahr 1975 vorerst zurückgezogen. Wie die Wim-Wenders-Stiftung als Inhaberin des Films am Mittwoch in Düsseldorf erklärte, werden Streaming-, Fernseh- und Vertriebspartner angewiesen, den Film nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen. Wenders bat Kinski außerdem "ohne Wenn und Aber" um Entschuldigung.

CBS entlässt langjährigen Korrespondenten von Nachrichtensendung "60 Minutes"

CBS News hat einen langjährigen Korrespondenten des Nachrichtenmagazins "60 Minutes" nach einer Auseinandersetzungen über die Zukunft der Sendung entlassen. Der neu ernannte leitende Produzent Nick Bilton erklärte am Dienstagabend (Ortszeit), Korrespondent Scott Pelley habe Biltons erstes Treffen mit Mitarbeitern missbraucht, um ihn, seine Qualifikationen und seine Absichten "mit bemerkenswerter Unhöflichkeit und Verachtung" herabzuwürdigen.

Frankreichs Verbraucherschutz verhängt 22-Millionen-Euro-Strafen für Shein

Die französische Verbraucherschutzbehörde hat dem asiatischen Onlinehändler Shein zwei Geldstrafen in Höhe von 22 Millionen Euro auferlegt. Grund dafür seien fehlende Angaben zur Herkunft von Produkten sowie zu ihrer Umweltverträglichkeit, teilte die Behörde am Mittwoch in Frankreich mit. Außerdem halte Shein die vorgeschriebenen Regeln zu Widerrufs- und Lieferfristen nicht ein.

Textgröße ändern: