English Woman's Journal - Debatte über Klarnamenpflicht im Internet nimmt Fahrt auf

Debatte über Klarnamenpflicht im Internet nimmt Fahrt auf


Debatte über Klarnamenpflicht im Internet nimmt Fahrt auf
Debatte über Klarnamenpflicht im Internet nimmt Fahrt auf / Foto: William WEST - AFP/Archiv

Die Debatte über eine Klarnamenpflicht im Internet nimmt an Fahrt auf. Nach dem früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle sprach sich nun auch Bayerns Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) dafür aus. "Das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet schließlich keinen Anspruch auf Anonymität – man muss schon zu seinen Äußerungen stehen; analog wie digital", sagte er dem "Tagesspiegel" vom Freitag. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) forderte in der Zeitung eine "ergebnisoffene, aber zielgerichtete Debatte über eine Klarnamenpflicht im digitalen Raum".

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Voßkuhle hatte dem "Tagesspiegel" zuvor gesagt: "Um die Diskurskultur etwas zu rationalisieren, sollte es im Internet Pflicht werden, seinen Klarnamen zu benutzen." Der frühere Verfassungsrichter, Leiter des Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie an der Universität Freiburg, begründete seine Forderung mit einer "paradoxen Welt". Bürger wünschten sich mehr Führung, gleichzeitig werde aber jede einzelne Äußerung von Politikern "im Netz und von den Medien hochgejazzt und zu einer Staatskrise stilisiert". Das trage zu einer "permanent erregten" und "gewissermaßen orientierungslosen" Gesellschaft bei.

Mit dem einfachen Mittel einer Klarnamenpflicht könne man "öffentliche Diskussionen im Netz entgiften", sagte Voßkuhle der Zeitung. Die "Verrohung im Netz" halte die Gesellschaft "auf Dauer nicht aus". Er führte aus, dass er eine Klarnamenpflicht im Internet zwar für "nicht ganz einfach" halte. Ein solcher Schritt sei aber verfassungsrechtlich zulässig. Allerdings brauche es für eine Klarnamenpflicht eine genaue Begründung. Es müsse weiter möglich sein, "die Regierung zu kritisieren, ohne persönlich Sanktionen befürchten zu müssen".

Bayerns Digitalminister Mehring sagte der Zeitung nun, was am Stammtisch kriminell sei, müsse "auch im Netz sanktioniert werden können: Wer beleidigt, bedroht oder Volksverhetzung betreibt, muss auch im Digitalen dingfest gemacht werden können." Wer wisse, dass sein Handeln nicht folgenlos bleibe, verhalte sich verantwortungsvoller - "genau das kann öffentliche Debatten spürbar entgiften."

Es gehe dabei "dezidiert nicht um Einschränkung von Meinungen", betonte Mehring, "sondern um einen wehrhaften Rechtsstaat, der auch im digitalen Raum funktioniert." Eine Klarnamenpflicht in den sozialen Medien, "um die Diskurskultur im Netz zu zivilisieren", sei eine Kernforderung der Allianz gegen Desinformation im digitalen Raum, die er initiiert habe.

Auch Berlins Justizsenatorin Badenberg sagte dem "Tagesspiegel", die "zunehmende Enthemmung anonymisierter Meinungsäußerungen im Internet" bereite ihr "große Sorge". Beleidigungen, Drohungen und gezielte Persönlichkeitsverletzungen seien "längst kein Randphänomen mehr, sondern prägen in Teilen den digitalen Diskurs".

Sie warnte: "Wenn wir dem tatenlos zusehen, droht eine schleichende Normalisierung von Hasskriminalität – mit spürbaren Folgen für Empathie, gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Bereitschaft zur offenen Debatte."

Die "schiere Menge problematischer Inhalte in sozialen Netzwerken" führe dazu, dass geltende rechtliche Normen faktisch immer häufiger nicht durchgesetzt werden könnten, führte Badenberg aus. "Der digitale Raum wird so als ein Ort wahrgenommen, an dem andere Regeln gelten als in der analogen Welt." Strafrechtlich relevante Äußerungen würden teilweise ohne Zurückhaltung und ohne Furcht vor Konsequenzen getätigt.

Sie forderte: "Wir müssen den Staat dazu befähigen, seiner Schutzfunktion besser gerecht zu werden – insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen." Es dürfe dabei aber weder um Symbolpolitik noch um einfache Antworten gehen. Juristisch sei die Lage komplex, betonte Badenberg, "und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie legitime Gründe für Anonymität, etwa zum Schutz vor politischer Verfolgung, sind zu achten."

Ermittlungsbehörden bräuchten "in klar definierten Fällen eine verlässliche und praktikable Möglichkeit, Tatverdächtige schnell zu identifizieren", führte sie aus. Außerdem müssten die Plattformen selbst stärker in die Verantwortung genommen werden. "ihren Beitrag zur Durchsetzung unserer Rechtsordnung zu leisten".

T.Burns--EWJ

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