English Woman's Journal - Gericht: Eventim darf Käufern Ticketversicherung nicht wiederholt anbieten

Gericht: Eventim darf Käufern Ticketversicherung nicht wiederholt anbieten


Gericht: Eventim darf Käufern Ticketversicherung nicht wiederholt anbieten
Gericht: Eventim darf Käufern Ticketversicherung nicht wiederholt anbieten / Foto: Damien MEYER - AFP/Archiv

Die Ticketplattform Eventim darf kostenpflichtige Ticketversicherungen beim Kartenkauf für Veranstaltungen nicht wiederholt und über ein Pop-Up-Fenster anbieten. Dadurch könne eine "unzulässige Beeinflussung" der Verbraucherinnen und Verbraucher vorliegen, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg hervorgeht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) hatte die Klage eingereicht. (Az. 3 UKl 11/24 e)

Textgröße ändern:

Eventim bot den Angaben zufolge beim Ticketverkauf zusätzlich eine Versicherung an, die über eine farblich abgehobene Klickfläche gekennzeichnet war. Entschieden sich Verbraucherinnen und Verbraucher dagegen, ploppte ein weiteres Fenster auf mit einem erneuten Hinweis auf die Versicherung, "um Ärger und Frust über ein verpasstes Event" zu verhindern. Erst nach einem weiteren Klick auf die Schaltfläche "Ich trage das volle Risiko" wurden Nutzende zur Kasse weitergeleitet.

Dieser zweite Schritt ist nach Ansicht des Gerichts unzulässig. Anbieter dürfen ihre Webseiten demnach nicht so konzipieren, dass Käuferinnen und Käufer getäuscht, manipuliert oder anderweitig in ihrer Entscheidung beeinträchtigt werden. Laut Urteil könnten Verbraucher durch das zweite Fenster zu einer Entscheidung veranlasst werden, die sie "andernfalls nicht getroffen" hätten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband wollte Eventim indes auch das erste Angebot zur Ticketversicherung untersagen. Dem jedoch widersprach das Gericht. Es liege zwar durch die farbliche Hervorhebung ein "Framing" vor, dies bedeute jedoch nicht automatisch, dass die Platform unzulässig vorgehe. Es werde deutlich, dass es sich bei der Versicherung lediglich um eine mögliche, freiwillige und zusätzliche Option handele.

Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.

B.Mclean--EWJ

Empfohlen

Ihr "größter Traum": Popstar Taylor Swift kauft Rechte an ihrer Musik zurück

Nach einem langen Streit hat US-Popstar Taylor Swift die Rechte an ihren ersten sechs Alben zurückgekauft. "All die Musik, die ich gemacht habe, gehört jetzt mir", schrieb Swift am Freitag auf ihrer Internetseite. "Jede einzelne Ära", "das gesamte Werk" ihres Lebens, gehöre nun ihr, fügte sie hinzu. Ihr "größter Traum" werde wahr.

Ex-Assistentin von "Diddy" Combs schildert albtraumhaftes Arbeitsverhältnis

Im Vergewaltigungsprozess gegen US-Rapper Sean "Diddy" Combs hat eine ehemalige Assistentin vor Gericht ausgesagt und ein albtraumhaftes Arbeitsverhältnis beschrieben. Unter dem Pseudonym Mia berichtete sie am Donnerstag (Ortszeit) den Geschworenen in New York auch von Gewaltausfällen des Musikmoguls gegen seine Ex-Freundin "Er war der Boss, der König", erzählte Mia. Sie habe sich um die Folgen seiner Taten "kümmern" müssen und sei selbst wiederholt zum Opfer sexualisierter Gewalt geworden.

Spotify-Chef sieht in KI keine Bedrohung - sondern Chance auf mehr Kreativität

Der Chef des Audio-Streamingdienstes Spotify, Daniel Ek, sieht in der Künstlichen Intelligenz (KI) keine Bedrohung, sondern die Chance, dass in Zukunft mehr Menschen Musik machen werden. "Heute kann wahrscheinlich jeder von uns einen Beat in fünf oder zehn Minuten kreieren", sagte Ek bei einem Tag der offenen Tür in der Stockholmer Firmenzentrale in dieser Woche. "Die Werkzeuge, die uns heute zur Verfügung stehen, sind einfach umwerfend."

Iranischer Filmemacher Panahi unterstützt Streik von Lkw-Fahrern

Der in Cannes mit der Goldenen Palme ausgezeichnete iranische Filmemacher Jafar Panahi hat einen seit einer Woche andauernden Streik von Lastwagenfahrern in seiner Heimat mit regierungskritischen Äußerungen unterstützt. "Dies ist ein Weckruf für die Regierung: Es reicht! Schluss mit Unterdrückung und Ausbeutung", schrieb er am Mittwoch im Onlinedienst Instagram.

Textgröße ändern: