English Woman's Journal - Abor & Tynna mit "Baller" deutsche Starter beim Eurovision Song Contest

Abor & Tynna mit "Baller" deutsche Starter beim Eurovision Song Contest


Abor & Tynna mit "Baller" deutsche Starter beim Eurovision Song Contest
Abor & Tynna mit "Baller" deutsche Starter beim Eurovision Song Contest / Foto: JOHN MACDOUGALL - AFP/Archiv

Das aus Österreich stammende Geschwisterduo Abor & Tynna tritt für Deutschland beim Eurovision Song Contest (ESC) an. Im Finale des deutschen Vorentscheids konnten sich die beiden mit ihrem Lied "Baller" Samstagabend knapp vor der Sängerin Lyza durchsetzen. Damit nimmt Deutschland zum ersten Mal seit 2007 wieder mit einem deutschsprachigen Lied am weltweit am meisten beachteten Musikwettbewerb teil.

Textgröße ändern:

Bei der Publikumsabstimmung unter den verbliebenen fünf Finalisten bekamen Abor & Tynna 34,9 Prozent der Stimmen. Sie lagen damit äußerst knapp vor Lyza, die 31,1 Prozent der Publikumsstimmen erhielt. Lyza war erst für den deutschen ESC-Vorentscheid entdeckt worden, die Auftritte in der Show waren ihre ersten Bühnenauftritte überhaupt.

In diesem Jahr trug Entertainer Stefan Raab nach jahrelanger Abwesenheit wieder die Verantwortung für den deutschen Vorentscheid. Er hat genau wie die Verantwortlichen der ARD den Sieg zum Ziel für das Finale am 17. Mai in Basel erklärt. Die Schweiz ist nach dem Vorjahressieg von Nemo Gastgeberland.

K.R.Jones--EWJ

Empfohlen

Fall Haenel: Freiheitsstrafe für französischen Filmemacher Ruggia

Wegen sexueller Nötigung der damals minderjährigen Schauspielerin Adèle Haenel ist der französische Regisseur Christophe Ruggia zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Drei davon werden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen zwei soll der Filmemacher mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen, wie die Berufungsrichter am Freitag in Paris entschieden.

US-Rapper D4vd unter Mordverdacht festgenommen

Mordverdacht gegen US-Rapper D4vd: Der 21-Jährige ist im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod einer Minderjährigen festgenommen worden. Der Künstler, der mit bürgerlichem Namen David Burke heißt, sitze wegen des Verdachts der Tötung von Celeste Rivas in Haft, teilte die Polizei in Los Angeles am Donnerstag (Ortszeit) mit. Eine Freilassung gegen Zahlung einer Kaution wurde demnach abgelehnt.

Ticketmaster-Mutterunternehmen wegen illegaler Monopolbildung verurteilt

Das Mutterunternehmen des Konzertkarten-Verkäufers Ticketmaster, Live Nation Entertainment, ist wegen illegaler Monopolbildung verurteilt worden. Ein Geschworenengericht in New York sei zu dem Schluss gekommen, dass Live Nation und Ticketmaster durch wettbewerbswidriges Verhalten der Musikindustrie geschadet und überhöhte Preise von Konzertbesuchern verlangt habe, erklärte der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta am Mittwoch.

Langer Streit um Schnipsel aus Stück von Kraftwerk: Bundesgerichtshof wieder am Zug

Im langen Rechtsstreit um einen kurzen Rhythmusschnipsel aus einem Lied von Kraftwerk ist nun wieder der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Zug. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beantwortete am Dienstag Fragen des BGH. Es ging darum, wann das sogenannte Sampling - die Nutzung der kurzen Sequenz für ein neues Stück - erlaubt sein kann. (Az. C-590/23)

Textgröße ändern: