English Woman's Journal - Faktencheck-Programm von Meta: US-Konzern reicht Bericht in Brüssel ein

Faktencheck-Programm von Meta: US-Konzern reicht Bericht in Brüssel ein


Faktencheck-Programm von Meta: US-Konzern reicht Bericht in Brüssel ein
Faktencheck-Programm von Meta: US-Konzern reicht Bericht in Brüssel ein / Foto: Drew ANGERER - AFP/Archiv

Kurz nach der Ankündigung für ein Ende des Faktencheck-Programms auf den Plattformen Facebook und Instagram in den USA hat der Mutterkonzern Meta bei der EU-Kommission in Brüssel einen Bericht zu diesem Schritt eingereicht. Das erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch aus mit den Vorgängen vertrauten Quellen. Meta versicherte zugleich, in der EU würden die Faktenchecks vorerst beibehalten.

Textgröße ändern:

Es gebe keine unmittelbaren Pläne, die Überprüfung von Fakten durch Dritte auch in der EU abzuschaffen, erklärte der Konzern am Mittwoch. Weiter hieß es von Meta, vor jeglicher Änderung für Nutzerinnen und Nutzer in Europa werde der Konzern zunächst seine rechtlichen Pflichten gemäß den EU-Regeln prüfen.

Hintergrund ist eine Ankündigung von Meta-Chef Mark Zuckerberg, das Faktencheck-Programm seines Unternehmens in den USA abzuschaffen. Die unabhängige Faktenüberprüfung soll durch ein System der "Community-Notes" ersetzt werden, bei dem Nutzer unter einem Beitrag einordnenden Kontext hinzufügen können. Über das Vorgehen in den USA und mögliche damit verbundene Risiken hat der Konzern die Kommission nun unterrichtet.

In der EU muss sich Meta unter anderem an das Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) halten. Die europäischen Regeln schreiben großen Digitalkonzernen vor, Falschinformationen und illegale Inhalte wie Terror-Verherrlichung oder Darstellungen sexueller Gewalt zu löschen. Maßgeblich sind die Gesetze der Mitgliedsstaaten - so ist etwa in Deutschland das Verbreiten von Nazi-Propaganda verboten.

Eine Abschaffung der Faktenchecks wäre aber trotz der strengeren Gesetze auch in der EU rechtlich möglich. Die Überprüfung durch Dritte ist nach Angaben des Kommissionssprechers für Digitalfragen, Thomas Regnier, nur einer der Wege, um die Vorgaben aus Brüssel zu erfüllen. Auch die von Zuckerberg angekündigten "Community-Notes" seien theoretisch eine Möglichkeit - entscheidend sei, ob die Maßnahmen Wirkung zeigten.

Die Nachrichtenagentur AFP arbeitet bislang in 26 Sprachen mit dem Faktencheck-Programm des Onlinedienstes Facebook von Meta zusammen. In dem Programm bezahlt Facebook die Verwendung von Faktenchecks von rund 80 Medien und Organisationen weltweit auf seiner Plattform sowie in den Diensten WhatsApp und Instagram.

St.Ch.Russell--EWJ

Empfohlen

Fall Haenel: Freiheitsstrafe für französischen Filmemacher Ruggia

Wegen sexueller Nötigung der damals minderjährigen Schauspielerin Adèle Haenel ist der französische Regisseur Christophe Ruggia zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Drei davon werden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen zwei soll der Filmemacher mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen, wie die Berufungsrichter am Freitag in Paris entschieden.

US-Rapper D4vd unter Mordverdacht festgenommen

Mordverdacht gegen US-Rapper D4vd: Der 21-Jährige ist im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod einer Minderjährigen festgenommen worden. Der Künstler, der mit bürgerlichem Namen David Burke heißt, sitze wegen des Verdachts der Tötung von Celeste Rivas in Haft, teilte die Polizei in Los Angeles am Donnerstag (Ortszeit) mit. Eine Freilassung gegen Zahlung einer Kaution wurde demnach abgelehnt.

Ticketmaster-Mutterunternehmen wegen illegaler Monopolbildung verurteilt

Das Mutterunternehmen des Konzertkarten-Verkäufers Ticketmaster, Live Nation Entertainment, ist wegen illegaler Monopolbildung verurteilt worden. Ein Geschworenengericht in New York sei zu dem Schluss gekommen, dass Live Nation und Ticketmaster durch wettbewerbswidriges Verhalten der Musikindustrie geschadet und überhöhte Preise von Konzertbesuchern verlangt habe, erklärte der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta am Mittwoch.

Langer Streit um Schnipsel aus Stück von Kraftwerk: Bundesgerichtshof wieder am Zug

Im langen Rechtsstreit um einen kurzen Rhythmusschnipsel aus einem Lied von Kraftwerk ist nun wieder der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Zug. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beantwortete am Dienstag Fragen des BGH. Es ging darum, wann das sogenannte Sampling - die Nutzung der kurzen Sequenz für ein neues Stück - erlaubt sein kann. (Az. C-590/23)

Textgröße ändern: