English Woman's Journal - Barenboim tritt als Generalmusikdirektor von Berliner Staatsoper zurück

Barenboim tritt als Generalmusikdirektor von Berliner Staatsoper zurück


Barenboim tritt als Generalmusikdirektor von Berliner Staatsoper zurück
Barenboim tritt als Generalmusikdirektor von Berliner Staatsoper zurück / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Der Generalmusikdirektor der Berliner Staatsoper Unter den Linden, Daniel Barenboim, hat nach rund 30 Jahren aus gesundheitlichen Gründen seinen Rücktritt bekanntgegeben. "Leider hat sich mein Gesundheitszustand im letzten Jahr deutlich verschlechtert - ich kann die Leistung nicht mehr erbringen, die zu Recht von einem Generalmusikdirektor verlangt wird", erklärte der 80-Jährige am Freitag in Berlin. Er werde sein Amt daher zum Ende des Monats am 31. Januar abgeben.

Textgröße ändern:

Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) bedauerte den Rücktritt und wünschte ihm gute Besserung. Barenboims Tätigkeit an der Staatsoper sei ein "Glücksfall" für Berlin und Deutschland gewesen, erklärte sie in der Hauptstadt. Dieser habe das Haus in dieser Zeit "zu Weltruhm geführt".

Barenboim ist seit 1992 Generalmusikdirektor der Staatsoper, die mit dieser eng verbundene und in der Oper residierende Staatskapelle hatte ihn 2000 zum Chefdirigenten auf Lebenszeit gewählt. Der 1942 in Argentinien geborene Musiker gilt als einer der bedeutendsten Künstler im Bereich klassischer und zeitgenössischen Musik. Er arbeitete unter anderem auch an vielen anderen großen Konzerthäusern in aller Welt - so in London, Wien und Paris.

Barenboim bat nach eigenen Angaben den Berliner Kultursenator Klaus Lederer (Linke) um die Auflösung seines Vertrags zu Ende Januar. Der Intendant der Staatsoper, Matthias Schulz, dankte Barenboim. "Seit über 30 Jahren hat er seine unerschöpfliche Kraft als Künstlerpersönlichkeit mit weltweiter Ausstrahlung diesem Haus samt seiner Staatskapelle Berlin zugutekommen lassen", erklärte er. Er wünsche Barenboim "das Allerbeste".

St.Reid--EWJ

Empfohlen

Fall Haenel: Freiheitsstrafe für französischen Filmemacher Ruggia

Wegen sexueller Nötigung der damals minderjährigen Schauspielerin Adèle Haenel ist der französische Regisseur Christophe Ruggia zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Drei davon werden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen zwei soll der Filmemacher mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen, wie die Berufungsrichter am Freitag in Paris entschieden.

US-Rapper D4vd unter Mordverdacht festgenommen

Mordverdacht gegen US-Rapper D4vd: Der 21-Jährige ist im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod einer Minderjährigen festgenommen worden. Der Künstler, der mit bürgerlichem Namen David Burke heißt, sitze wegen des Verdachts der Tötung von Celeste Rivas in Haft, teilte die Polizei in Los Angeles am Donnerstag (Ortszeit) mit. Eine Freilassung gegen Zahlung einer Kaution wurde demnach abgelehnt.

Ticketmaster-Mutterunternehmen wegen illegaler Monopolbildung verurteilt

Das Mutterunternehmen des Konzertkarten-Verkäufers Ticketmaster, Live Nation Entertainment, ist wegen illegaler Monopolbildung verurteilt worden. Ein Geschworenengericht in New York sei zu dem Schluss gekommen, dass Live Nation und Ticketmaster durch wettbewerbswidriges Verhalten der Musikindustrie geschadet und überhöhte Preise von Konzertbesuchern verlangt habe, erklärte der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta am Mittwoch.

Langer Streit um Schnipsel aus Stück von Kraftwerk: Bundesgerichtshof wieder am Zug

Im langen Rechtsstreit um einen kurzen Rhythmusschnipsel aus einem Lied von Kraftwerk ist nun wieder der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Zug. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beantwortete am Dienstag Fragen des BGH. Es ging darum, wann das sogenannte Sampling - die Nutzung der kurzen Sequenz für ein neues Stück - erlaubt sein kann. (Az. C-590/23)

Textgröße ändern: