English Woman's Journal - Befall mit Eichenprozessionsspinner: Eigentümer müssen Nester laut Gericht beseitigen

Befall mit Eichenprozessionsspinner: Eigentümer müssen Nester laut Gericht beseitigen


Befall mit Eichenprozessionsspinner: Eigentümer müssen Nester laut Gericht beseitigen
Befall mit Eichenprozessionsspinner: Eigentümer müssen Nester laut Gericht beseitigen / Foto: GUILLAUME SOUVANT - AFP/Archiv

Grundstücksbesitzer müssen die Nester von Eichenprozessionsspinnern beseitigen, wenn dies die Behörden wegen des Gesundheitsschutzes anordnen. Das Verwaltungsgericht Leipzig wies in einem am Montag veröffentlichten Beschluss Anträge mehrerer Eigentümer auf vorläufigen Rechtsschutz in drei Eilverfahren ab und erklärte die Anordnungen für rechtmäßig. (3 L 603/25, 3 L 604/24 und 605/25)

Textgröße ändern:

Auf den Waldgrundstücken der Eigentümer im Landkreis Nordsachsen wurden in verschiedenen Bäumen Nester des Eichenprozessionsspinners gefunden. Deren Raupen entwickeln mit Widerhaken versehene Brennhaare mit dem Nesselgift Thaumetopoein. Sie sind für Mensch und Tier gefährlich und lösen allergische Reaktionen sowie weitere Symptomen aus.

Der Verwaltungsverband forderte die Eigentümer per Bescheid auf, umgehend die Nester auf den befallenen Bäumen zu entfernen. Andernfalls wurde angedroht, dass die Behörden dies selbst erledigen werden. Gegen die Bescheide erhoben die Eigentümer Widerspruch und beantragten beim Verwaltungsgericht die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes.

Sie begründeten dies mit Kosten für die Beseitigung der Nester. Auch seien als weniger belastende Maßnahmen eine Absperrung des betroffenen Waldstücks sowie die Aufstellung von Hinweisschildern möglich, um einen Kontakt mit den Raupen zu vermeiden, argumentierten die Grundstücksbesitzer.

Das Verwaltungsgericht lehnte die Anträge ab und verwies auf den Gesundheitsschutz. Die Gefahren durch die Rauben gingen unmittelbar von den Nestern aus und beträfen die Eigentümer. Auf deren Verschulden komme es dabei nicht an. Da sich die Grundstücke in einem nach dem Naturschutzrecht besonders geschützten Gebiet befänden, sei auch nur die Beseitigung durch Absaugen der Nester durch Baumkletterer möglich.

Mildere Mittel seien nicht ersichtlich. Ein Aufstellen von Warnschildern oder das Schließen der Fenster und Türen durch die Anwohner komme nicht in Betracht, erklärte das Verwaltungsgericht. Nicht zuletzt seien die Kosten angesichts des Grundstückswerts zumutbar. Gegen die Entscheidungen können die Eigentümer Beschwerde zum sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen.

L.McKay--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: