English Woman's Journal - FDP will Corona-Maßnahmen durch Bundestags-Kommission auf den Prüfstand stellen

FDP will Corona-Maßnahmen durch Bundestags-Kommission auf den Prüfstand stellen


FDP will Corona-Maßnahmen durch Bundestags-Kommission auf den Prüfstand stellen
FDP will Corona-Maßnahmen durch Bundestags-Kommission auf den Prüfstand stellen / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Die FDP-Bundestagsfraktion will die politischen Entscheidungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie parlamentarisch aufarbeiten lassen. In einem am Donnerstag vorgelegten Positionspapier verlangen die Liberalen die Einsetzung einer Enquete-Kommission, welche die verhängten Maßnahmen nachträglich auf den Prüfstand stellen soll - von Beschneidungen der persönlichen Freiheiten über Schul- und Kitaschließungen bis hin zu logistischen Fragen wie der Maskenbeschaffung.

Textgröße ändern:

Eine solche Aufarbeitung sei nötig, "um aus den Geschehnissen, Erfahrungen und Entscheidungen der vergangenen drei Jahre zu lernen und in der unausweichlichen nächsten Krisensituation besser vorbereitet zu sein", heißt es in dem Papier. In Zukunft müsse die Politik im Pandemiefall "vorausschauender" handeln und weniger stark in die Grundrechte der Menschen eingreifen.

"Nach und nach bekommen wir ein umfassenderes Bild über die während der Corona-Pandemie getroffenen Entscheidungen und ihre Auswirkungen auf unsere Gesellschaft - viele davon dürfen sich nicht wiederholen", heißt es in dem Papier.

Enquete-Kommissionen bestehen in der Regel aus Abgeordneten und Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis. Sie legen dem Bundestag am Ende ihrer Arbeit Abschlussberichte vor, in denen oftmals Empfehlungen für die Gesetzgebung festgehalten sind. Um eine solche Kommission einzusetzen, bedarf es der Unterstützung von mindestens einem Viertel der Abgeordneten.

"Die Zeit ist gekommen, Lehren aus der Pandemie zu ziehen", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Andrew Ullmann. "Wir dürfen jetzt nicht den Fehler machen, zu vergessen und einfach weiterzumachen, als wäre nichts geschehen - in der Hoffnung, dass so etwas nicht mehr passiert."

K.R.Jones--EWJ

Empfohlen

Giftige Doppelgänger: Experten warnen vor Verwechslung von Bärlauch

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat vor Vergiftungen durch eine Verwechslung des im Frühjahr sprießenden Bärlauchs gewarnt. Trotz seines knoblauchartigen Geruchs werde Bärlauch von Sammlern "immer wieder mit giftigen Doppelgängern wie Maiglöckchen oder Herbstzeitlosen verwechselt", erklärte BfR-Experte Yuri Bruinen de Bruin am Dienstag in Berlin. Vergiftungsfälle könnten tödlich enden.

Techniker Krankenkasse dringt auf Einsparungen im Gesundheitswesen

Die Techniker Krankenkasse (TK) dringt auf Einsparungen im Gesundheitswesen, um dessen Finanzierung nachhaltig zu sichern. In einem am Dienstag in Berlin veröffentlichten Positionspapier fordert die TK unter anderem einen höheren Herstellerabschlag auf patentgeschützte Arzneimittel sowie die Streichung der zusätzlichen Zahlungen an Ärztinnen und Ärzte für Terminvermittlungen. Leistungskürzungen oder höhere Beiträge sollten hingegen vermieden werden.

Krankenversicherung: Warken stellt stabile Zusatzbeiträge in Aussicht

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat in Aussicht gestellt, dass die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht weiter steigen werden. "Mein Ziel ist, den Zusatzbeitrag mindestens stabil zu halten. Diesen Spardruck brauchen wir", sagte sie dem Nachrichtenportal Politico laut Meldung vom Dienstag. Insgesamt führe "kein Weg daran vorbei, den Anstieg der Ausgaben zu begrenzen", sagte sie mit Blick auf die steigenden Kosten im Gesundheitssystem.

Klage gegen Astrazeneca: BGH stärkt Auskunftsrechte nach vermuteten Impfschäden

Der Fall eines vermuteten Impfschadens nach einer Coronaimpfung in Rheinland-Pfalz muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stärkte am Montag in einem Urteil die Rechte von Patienten auf Auskunft von Pharmaunternehmen. Eine Frau klagte, die nach der Impfung einen Hörsturz erlitt. Ob das ein Impfschaden war und ob ihr womöglich Schadenersatz zusteht, ist noch unklar - sie kann nun aber voraussichtlich leichter an Informationen kommen. (Az. VI ZR 335/24)

Textgröße ändern: