English Woman's Journal - Streit zwischen Google und europäischen Datenschutzaktivisten neu entbrannt

Streit zwischen Google und europäischen Datenschutzaktivisten neu entbrannt


Streit zwischen Google und europäischen Datenschutzaktivisten neu entbrannt
Streit zwischen Google und europäischen Datenschutzaktivisten neu entbrannt

Ein jahrelanger Streit zwischen Online-Konzernen wie Google und europäischen Datenschutzaktivisten um die Weitergabe von Nutzerdaten in die USA ist neu entbrannt: Die österreichische Datenschutzbehörde entschied nach einer Beschwerde der Organisation NOYB des Datenschutzaktivisten Max Schrems, dass die Nutzung des Statistikprogramms Google Analytics in der EU gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.

Textgröße ändern:

NOYB hatte im Jahr 2020 dutzende Beschwerden in ganz Europa eingereicht, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Datenschutzabkommen der EU zur Übermittlung personenbezogener Daten in die USA gekippt hatte. Vergangene Woche fuhr die Organisation nun einen ersten Sieg ein. Die österreichische Datenschutzbehörde monierte, dass Google Analytics Nutzerdaten auf Servern in den USA speichert, wo etwa Geheimdienste Zugriff auf die Daten haben.

Unklar ist bislang, ob in Österreich nun eine Strafe gegen Google verhängt wird, und welche Folgen die Entscheidung für Unternehmen hat, die Google Analytics nutzen.

Google reagierte am Mittwoch in einem Blog-Beitrag auf die Entscheidung in Österreich. Darin wertet das Unternehmen die Entscheidung der Datenschutzbehörde als nicht weitreichend und fordert die US-Regierung auf, schnell eine neue Grundlage für die Datenübermittlung mit der EU auszuhandeln.

Der Blog-Beitrag provozierte am Donnerstag eine wütende Reaktion von Schrems, der 2020 die Entscheidung des EuGH zu dem EU-Abkommen mit den USA erwirkt hatte. Er warf Google vor, lediglich "Bullshit-PR" (auf Deutsch etwa: "Schwachsinns-PR") zu betreiben und der Frage einer Reform der US-Überwachungsgesetze auszuweichen.

M.Campbel--EWJ

Empfohlen

Trump-Regierung will Todesstrafe ausweiten und Erschießungskommandos zulassen

Das US-Justizministerium will die Todesstrafe für Schwerverbrechen auf Bundesebene ausweiten und dafür die Hinrichtungsmethoden unter anderem um Erschießungskommandos erweitern. "Die vorherige Regierung ist ihrer Pflicht, das amerikanische Volk zu schützen, nicht nachgekommen, indem sie sich weigerte, die Höchststrafe gegen die gefährlichsten Verbrecher, darunter Terroristen, Kindermörder und Polizistenmörder zu verhängen", erklärte Justizminister Todd Blanche am Freitag.

US-Staatsanwältin stellt Ermittlungen gegen Notenbankchef Powell ein

Die US-Justiz hat die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Notenbankchef Jerome Powell eingestellt und damit den Weg für die Ernennung eines Nachfolgers freigemacht. Staatsanwältin Jeanine Pirro erklärte am Freitag in Onlinediensten, statt der Justiz werde nun die interne Aufsicht der Federal Reserve (Fed) die Kosten für die Renovierung des Notenbankgebäudes untersuchen. Dementsprechend habe sie angewiesen, die Ermittlungen gegen Powell nun einzustellen.

Signal-Hack: Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Spionageverdachts

Wegen der Angriffswelle auf Nutzer des Messengerdienstes Signal aus Politik, Behörden und Medien ermittelt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Es gehe um den Anfangsverdacht der Spionage, sagte eine Sprecherin der Karlsruher Behörde am Freitag. Demnach wurden die Ermittlungen schon im Februar eingeleitet, als deutsche Sicherheitsbehörden erstmals öffentlich vor den Angriffen gewarnt hatten.

Bröckelnde Balkone: Eigentümergemeinschaft muss Sanierung veranlassen

Wenn Balkone am Mehrfamilienhaus dringend saniert werden müssen, muss die Eigentümergemeinschaft aktiv werden und die Renovierungen veranlassen. Das gilt auch dann, wenn eigentlich die einzelnen Wohnungseigentümer zuständig sind, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag entschied. Es ging um einen Streit von der Ostsee: An der Appartementanlage fielen bereits Teile von den bröckelnden Balkonen, die Grünfläche am Haus musste gesperrt werden. (Az. V ZR 102/24)

Textgröße ändern: