English Woman's Journal - Münchner Missbrauchsgutachten belastet Papst Benedikt und Kardinal Marx schwer

Münchner Missbrauchsgutachten belastet Papst Benedikt und Kardinal Marx schwer


Münchner Missbrauchsgutachten belastet Papst Benedikt und Kardinal Marx schwer
Münchner Missbrauchsgutachten belastet Papst Benedikt und Kardinal Marx schwer

Das neue Gutachten zum sexuellen Missbrauch im Erzbistum München und Freising hat den emeritierten Papst Benedikt XVI. und den amtierenden Erzbischof Reinhard Marx schwer belastet. Benedikt habe als damaliger Münchner Erzbischof Joseph Ratzinger in vier Fällen nichts gegen des Missbrauchs beschuldigte Kleriker unternommen, teilten die Gutachter am Donnerstag in München mit. In einer Stellungnahme bestritt Benedikt demnach seine Verantwortung "strikt", die Gutachter halten dies aber nicht für glaubwürdig.

Textgröße ändern:

Die beauftragte Anwaltskanzlei untersuchte für die Zeit von 1945 bis 2019 Missbrauchsfälle im Erzbistum. Die Studie geht von mindestens 497 Opfern und einer weit höheren Dunkelziffer aus. Viele Fälle liegen weit in der Vergangenheit. Allerdings meldeten die Autoren der Studie auch 42 noch lebende und tätige Kleriker und Kirchenbeschäftigte der Staatsanwaltschaft, weil sie einen Missbrauchsverdacht sehen. Die Prüfung dieser Fälle läuft den Angaben zufolge seit August.

Die Frage nach einer möglichen Mitverantwortung Benedikts, der von 2005 bis zu seinem Amtsverzicht 2013 als Papst die Geschicke der katholischen Kirche lenkte, hatte vor der Veröffentlichung des Gutachtens besondere Aufmerksamkeit ausgelöst. Von 1977 bis 1982 amtierte Joseph Ratzinger als Münchner Erzbischof.

In zwei der vier Fälle, bei denen die Gutachter ein Fehlverhalten Ratzingers sehen, sei es um Kleriker gegangen, denen mehrere, auch von staatlichen Gerichten attestierte Missbrauchstaten vorzuwerfen seien, erklärten die Autoren. Beide Priester seien in der Seelsorge tätig geblieben, kirchenrechtlich sei nichts unternommen worden. Ein Interesse an den Missbrauchsopfern sei bei Ratzinger "nicht erkennbar" gewesen.

Die Gutachter sind mittlerweile auch überzeugt, dass Ratzinger Kenntnis von der Vorgeschichte des Priesters Peter H. hatte, der 1980 aus dem Bistum Essen nach München kam. H. war als Pädophiler verurteilt und beging später im Erzbistum München weitere Missbrauchstaten. Ratzinger habe in einer Stellungnahme bestritten, bei der Ordinariatssitzung im Januar 1980, in der die Einsetzung H.s beschlossen wurde, dabei gewesen zu sein.

"Wir halten die Aussage des Papstes Benedikt, er sei in dieser Sitzung nicht anwesend gewesen, für wenig glaubwürdig", sagte Rechtsanwalt Ulrich Wastl. Dabei verwies er auf das Protokoll der Sitzung, in dem sich Aussagen des damaligen Kardinals zu anderen Themen fänden.

Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller sagte dem Bayerischen Rundfunk, "erschreckend ist das Lügen, das Unwahrheitsagen von Joseph Ratzinger". Der Sprecher der Betroffeneninitiative Eckiger Tisch, Matthias Katsch, sagte dem Sender "Welt": "Wir wissen jetzt, dass Ratzinger bis heute lügt über seine Verantwortung."

Der Pressesprecher des Vatikans, Matteo Bruni, kündigte an, der Kirchenstaat werde das zuvor dem Vatikan noch nicht bekannte Gutachten nun genau studieren. Der Heilige Stuhl bekräftige "sein Gefühl der Scham und Reue für den Missbrauch von Minderjährigen durch Geistliche".

Auch Benedikt bekundete über seinen Sprecher Georg Gänswein "Schock und Scham über den Missbrauch von Minderjährigen durch Kleriker". Bis zum Donnerstagnachmittag habe der 94-Jährige keine Kenntnis über den genauen Inhalt des Gutachtens gehabt, erklärte Gänswein. Benedikt werde das Papier in den kommenden Tagen studieren und bete "für alle Opfer".

Der Münchner Kardinal Marx sagte, er sei "erschüttert und beschämt". Er fühle sich als Erzbischof "mitverantwortlich" für die Institution Kirche in den vergangenen Jahrzehnten und bitte um Entschuldigung. Konkret zum Inhalt des Gutachtens äußerte sich Marx nicht - er will dies nun prüfen und in einer Woche Stellung beziehen.

Die Gutachter warfen Marx insbesondere Untätigkeit vor. Es sei ungeachtet einer Vielzahl von Meldungen nur in "verhältnismäßig geringer Zahl" festzustellen, dass sich der Kardinal überhaupt unmittelbar mit Missbrauchsfällen befasst habe, sagte Pusch. Außerdem sei Marx in zwei Verdachtsfällen ein konkretes fehlerhaftes Verhalten vorzuwerfen.

R.Wilson--EWJ

Empfohlen

Oberstes Gericht erlaubt Trump Entzug der Aufenthaltstitel von 500.000 Migranten

Das Oberste Gericht der USA hat es Präsident Donald Trump bis auf Weiteres erlaubt, einer halben Million Migranten ihr Aufenthaltsrecht zu entziehen. Das am Freitag ergangene Urteil war nicht unterzeichnet und enthielt keine Begründung, zwei von demokratischen Präsidenten ernannte Richterinnen stimmten jedoch in einem Sondervotum dagegen. Das US-Heimatschutzministerium hatte im März bekanntgegeben, dass rund 532.000 Menschen aus Kuba, Haiti, Nicaragua und Venezuela das Land verlassen müssen, die durch ein spezielles Programm von Trumps Vorgänger Joe Biden in die USA gekommen waren.

Millionenbetrug mit Steuersparmodellen: Landgericht Stuttgart verhängt Haftstrafen

Wegen Betrugs mit Steuersparversprechen in Millionenhöhe hat das Landgericht Stuttgart vier Männer zu Haftstrafen von bis zu sechs Jahren verurteilt. Gegen zwei Angeklagte verhängte es nach Angaben eines Sprechers am Freitag Gefängnisstrafen von dreieinhalb sowie sechs Jahren. Zwei Beschuldigte erhielten Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten sowie zwei Jahren, in einem Fall wegen Beihilfe. Nach Überzeugung des Gerichts hatten sie Anleger getäuscht.

AfD in Freiburger Gemeinderat unterliegt in Rechtsstreit um Artikel in Amtsblatt

Die AfD im Gemeinderat von Freiburg ist in einem Prozess um die Veröffentlichung eines Artikels mit Ausführungen zu Einwanderungspolitik und Kriminalität im Amtsblatt der baden-württembergischen Stadt gescheitert. Es handle sich dabei "um eine allgemeinpolitische Stellungnahme ohne hinreichenden kommunalen oder kommunalpolitischen Bezug", entschied das Verwaltungsgericht in Freiburg nach Angaben vom Freitag. Die Redaktion habe den Artikel berechtigterweise abgewiesen.

Polizistin Ohr abgebissen: Mann muss vier Jahre ins Gefängnis

Weil er einer Polizistin ein Teil des Ohrs abbiss, soll ein 41 Jahre alter Mann für vier Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Köln verurteilte den Mann wegen dieser und anderer Taten am Freitag wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung zu der Haftstrafe.

Textgröße ändern: