English Woman's Journal - Verbot von Pro-Palästina-Protesten vor Kirche in Baden-Württemberg weitgehend rechtens

Verbot von Pro-Palästina-Protesten vor Kirche in Baden-Württemberg weitgehend rechtens


Verbot von Pro-Palästina-Protesten vor Kirche in Baden-Württemberg weitgehend rechtens
Verbot von Pro-Palästina-Protesten vor Kirche in Baden-Württemberg weitgehend rechtens / Foto: JEFF PACHOUD - AFP/Archiv

Nach eskalierten pro-palästinensischen Protesten vor einer Kirche in Langenau in Baden-Württemberg hat ein Gericht das Verbot der Proteste durch die Stadt größtenteils bestätigt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies den Eilantrag des Initiators der Proteste dagegen weitgehend zurück, wie das Gericht am Freitag mitteilte. In Langenau kommt es seit Jahren zu Störungen und Protesten durch pro-palästinensische Aktivisten.

Textgröße ändern:

Anlass war ein Gottesdienst im Herbst 2023, in dem der Pfarrer den Überfall der Hamas auf Israel erwähnte. Laut Gerichtsangaben hielten Aktivisten seit geraumer Zeit immer wieder an Sonntagen eine Mahnwache unter dem Motto "Langenau for Palestine" vor der Kirche ab.

Im Juli eskalierte der Protest laut Angaben der Stadt. Demnach kam es zwischen Gottesdienstbesuchern und Aktivisten zu körperlichen Auseinandersetzungen. Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl sprach in der Folge von "massiven Anfeindungen", denen sich Gottesdienstbesucher, Pfarrer und seine Familie ausgesetzt sahen.

Nach der Eskalation im Juli verbot die Stadt Kundgebungen vor der Kirche mittels einer sogenannten Allgemeinverfügung. Das Verbot der Proteste galt für Sonn- und Feiertage sowie besondere kirchliche Feiertage mit Gottesdiensten oder anderen religiösen Veranstaltungen.

Das Verwaltungsgericht entschied in dem Eilverfahren, dass die Allgemeinverfügung voraussichtlich nicht rechtswidrig sei. Die Proteste behinderten "die ungestörte Religionsausübung", weil es dabei zu Beleidigungen, Auseinandersetzungen und dem Vorwurf der Volksverhetzung gekommen sei, hieß es zur Begründung. Es liege daher eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" vor.

Nur für Regelungen, die über Sonn- und Feiertage hinausgehen, sah das Gericht eine mögliche Rechtswidrigkeit. Es bleibe unklar, was "besondere kirchliche Feiertage" konkret seien, hieß es. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

L.McKay--EWJ

Empfohlen

Georgiens orthodoxer Patriarch Ilia II. im Alter von 93 Jahren gestorben

Nach fast 50 Jahren an der Spitze der Georgischen Orthodoxen Kirche ist Patriarch Ilia II. im Alter von 93 Jahren gestorben. Das sagte Metropolit Shio Mujiri, der die Kirche bis zur Wahl eines neuen Patriarchen übergangsweise leitet, am Dienstag zu Reportern. Ilia II. wurde nach Klinikangaben am Dienstagmorgen mit "massiven Magenblutungen" ins Krankenhaus gebracht. Er stand der Orthodoxen Kirche Georgiens seit 1977 vor, damit war er eines der am längsten amtierenden religiösen Oberhäupter der Welt.

Vatikan-Gericht ordnet Wiederaufnahme von Untreue-Verfahren gegen Kardinal an

Ein Berufungsgericht im Vatikan hat die Wiederaufnahme eines Verfahrens gegen einen wegen Veruntreuung verurteilten Kardinal angeordnet. Das Gericht begründete den Schritt vom Dienstag in einer der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Entscheidung im Fall von Kardinal Angelo Becciu mit Fehlern im ursprünglichen Verfahren gegen den einst einflussreichen Kardinal.

Korruptionsprozess: Argentiniens Ex-Präsidentin Kirchner greift Justiz scharf an

Im gegen sie gerichteten Korruptionsprozess hat Argentiniens Ex-Präsidentin Cristina Kirchner der Justiz "Mafia-Methoden" vorgeworfen. "Mit diesem Justizsystem riskiere ich, im Gefängnis zu sterben", sagte die 73-Jährige am Dienstag bei ihrem ersten persönlichen Auftritt vor Gericht. Ihr und weiteren 85 Angeklagten wird vorgeworfen, Schmiergeldzahlungen von Unternehmen im Gegenzug für staatliche Aufträge angenommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft stuft den Fall als größte Schmiergeldermittlung in der Geschichte des Landes ein.

Nachbarschaftsstreit mit Kölner Volksbühne geht in nächste Runde

Der jahrelange Nachbarschaftsstreit zwischen der Volksbühne in Köln, dem früheren Millowitsch-Theater, und einem Anwohner geht in die nächste Runde. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verwies ihn am Dienstag zur neuen Verhandlung zurück an das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster. Der Verein Freie Volksbühne klagte gegen die Baugenehmigung für die Nutzung von direkt angrenzenden Räumen einer ehemaligen Druckerei als Wohnung. (Az. 4 C 1.25)

Textgröße ändern: