Vatikan-Gericht ordnet Wiederaufnahme von Untreue-Verfahren gegen Kardinal an
Ein Berufungsgericht im Vatikan hat die Wiederaufnahme eines Verfahrens gegen einen wegen Veruntreuung verurteilten Kardinal angeordnet. Das Gericht begründete den Schritt vom Dienstag in einer der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Entscheidung im Fall von Kardinal Angelo Becciu mit Fehlern im ursprünglichen Verfahren gegen den einst einflussreichen Kardinal.
Becciu war in dem Fall, bei dem es vor allem um den Kauf einer Londoner Luxusimmobilie für 350 Millionen Euro durch den Vatikan geht, 2023 zu fünfeinhalb Jahren Haft und verurteilt und mit einer Geldstrafe von 8000 Euro belegt worden.
Das Berufungsgericht begründete die Wiederaufnahme des Verfahrens nun damit, dass die während einer Voruntersuchung gesammelten Dokumente der Verteidigung nicht vollständig zur Verfügung gestellt worden seien. Die Verteidigung bezeichnete die Entscheidung des Berufungsgerichtes als "historisch".
Das Urteil aus der ersten Instanz soll vorerst aufrecht erhalten bleiben. Becciu ist jedoch nicht hinter Gittern und es wird nicht erwartet, dass er eine Haftstrafe verbüßen muss, bis das Berufungsverfahren abgeschlossen ist. Es soll am 22. Juni beginnen.
Becciu galt einst als möglicher Kandidat für das Papstamt. Er war im September 2020 wegen des Finanzskandals seines Amtes enthoben worden und musste seine Kardinalsprivilegien aufgeben. Wegen seiner Verurteilung konnte er nicht am Konklave teilnehmen, das im vergangenen Jahr Papst Leo XIV. wählte.
P.Munro--EWJ