English Woman's Journal - Ermittlungen nach tödlichen Polizeischüssen in Baden-Württemberg eingestellt

Ermittlungen nach tödlichen Polizeischüssen in Baden-Württemberg eingestellt


Ermittlungen nach tödlichen Polizeischüssen in Baden-Württemberg eingestellt
Ermittlungen nach tödlichen Polizeischüssen in Baden-Württemberg eingestellt / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Ein halbes Jahr nach tödlichen Schüssen auf einen Mann in Baden-Württemberg hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen zwei Polizisten wegen Totschlags eingestellt. Ein alternatives Handeln sei ihnen rechtlich nicht zumutbar gewesen, wie die Staatsanwaltschaft Freiburg am Montag mitteilte. Der von den 31 und 32 Jahre alten Polizisten in Eichstetten erschossene 48 Jahre alte Mann habe seine eigene Waffe auf die Polizisten gerichtet und keine Bereitschaft gezeigt, sie niederzulegen.

Textgröße ändern:

Dem Einsatz sei eine häusliche Gewalt durch den 48-Jährigen vorausgegangen. Dabei schoss dieser mit einer Schrottflinte durch eine Zimmertür, hinter der sich seine Lebensgefährtin und ihr Sohn eingeschlossen hatten.

Der 48-Jährige sei anschließend bewaffnet durch den Ort gelaufen. Polizisten hätten ihn schließlich stellen können. Trotz einer Aufforderung, die Waffe niederzulegen, habe er die Schrotflinte auf zwei Polizisten gerichtet. Dadurch hätten sich die Beamen als akut bedroht gesehen und mit ihren Waffen auf den 48-Jährigen geschossen. Dabei wurde er tödlich verletzt.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätten die Polizisten nicht anders handeln können. Der 48-Jährige habe keine Bereitschaft gezeigt, seine Waffe niederzulegen. Dass der Mann nach den Ermittlungen des Landeskriminalamts Baden-Württemberg wohl keinen Schuss mehr aus seiner Waffe abgeben konnte, spiele keien Rolle. In dieser Situation hätten die Polizisten dem Irrtum unterlegen, in einer Notwehrsituation zu sein.

Den Beamten sei es in diesem Moment nicht möglich gewesen, sich über die genaue Situation ein tatsachenfundiertes Bild zu machen. Weil dieser Irrtum aber nicht vermeidbar gewesen sei, sei ihnen der Tod des 48-Jährigen strafrechtlich nicht vorzuwerfen. Den Ermittlungen zufolge sei es dem 48-Jährigen wohl darauf angekommen, sich von der Polizei erschießen zu lassen.

T.Wright--EWJ

Empfohlen

Georgiens orthodoxer Patriarch Ilia II. im Alter von 93 Jahren gestorben

Nach fast 50 Jahren an der Spitze der Georgischen Orthodoxen Kirche ist Patriarch Ilia II. im Alter von 93 Jahren gestorben. Das sagte Metropolit Shio Mujiri, der die Kirche bis zur Wahl eines neuen Patriarchen übergangsweise leitet, am Dienstag zu Reportern. Ilia II. wurde nach Klinikangaben am Dienstagmorgen mit "massiven Magenblutungen" ins Krankenhaus gebracht. Er stand der Orthodoxen Kirche Georgiens seit 1977 vor, damit war er eines der am längsten amtierenden religiösen Oberhäupter der Welt.

Vatikan-Gericht ordnet Wiederaufnahme von Untreue-Verfahren gegen Kardinal an

Ein Berufungsgericht im Vatikan hat die Wiederaufnahme eines Verfahrens gegen einen wegen Veruntreuung verurteilten Kardinal angeordnet. Das Gericht begründete den Schritt vom Dienstag in einer der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Entscheidung im Fall von Kardinal Angelo Becciu mit Fehlern im ursprünglichen Verfahren gegen den einst einflussreichen Kardinal.

Korruptionsprozess: Argentiniens Ex-Präsidentin Kirchner greift Justiz scharf an

Im gegen sie gerichteten Korruptionsprozess hat Argentiniens Ex-Präsidentin Cristina Kirchner der Justiz "Mafia-Methoden" vorgeworfen. "Mit diesem Justizsystem riskiere ich, im Gefängnis zu sterben", sagte die 73-Jährige am Dienstag bei ihrem ersten persönlichen Auftritt vor Gericht. Ihr und weiteren 85 Angeklagten wird vorgeworfen, Schmiergeldzahlungen von Unternehmen im Gegenzug für staatliche Aufträge angenommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft stuft den Fall als größte Schmiergeldermittlung in der Geschichte des Landes ein.

Nachbarschaftsstreit mit Kölner Volksbühne geht in nächste Runde

Der jahrelange Nachbarschaftsstreit zwischen der Volksbühne in Köln, dem früheren Millowitsch-Theater, und einem Anwohner geht in die nächste Runde. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verwies ihn am Dienstag zur neuen Verhandlung zurück an das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster. Der Verein Freie Volksbühne klagte gegen die Baugenehmigung für die Nutzung von direkt angrenzenden Räumen einer ehemaligen Druckerei als Wohnung. (Az. 4 C 1.25)

Textgröße ändern: