English Woman's Journal - Brasiliens Oberstes Gericht berät ab Anfang September über Urteil im Bolsonaro-Prozess

Brasiliens Oberstes Gericht berät ab Anfang September über Urteil im Bolsonaro-Prozess


Brasiliens Oberstes Gericht berät ab Anfang September über Urteil im Bolsonaro-Prozess
Brasiliens Oberstes Gericht berät ab Anfang September über Urteil im Bolsonaro-Prozess / Foto: Mateus Bonomi - AFP/Archiv

Das Oberste Gericht Brasiliens will im Prozess gegen den früheren Präsidenten Jair Bolsonaro wegen Putsch-Vorwürfen Anfang September mit seiner Urteilsfindung beginnen. Über das Urteil soll in fünf Sitzungen zwischen dem 2. und 12. September beraten werden, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Dem rechtsradikalen Ex-Präsidenten drohen im Fall seiner Verurteilung bis zu 40 Jahre Haft.

Textgröße ändern:

Bolsonaro wird vorgeworfen, er habe mit einem Putsch das Ergebnis der Wahl 2022 kippen wollen, die er gegen den linksgerichteten heutigen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva verloren hatte.

Am 1. Januar 2023 hatten Bolsonaro-Anhänger in der Hauptstadt Brasília den Kongress, den Amtssitz des Präsidenten sowie das Oberste Gericht gestürmt und schwere Verwüstungen angerichtet. Der Angriff erinnerte an den Sturm von Anhängern des heutigen US-Präsidenten Donald Trump auf den Kongress in Washington am 6. Januar 2021.

Der Prozess gegen Bolsonaro hat eine diplomatische Krise zwischen Brasilien und den USA ausgelöst. Trump, der als enger Verbündeter Bolsonaros gilt, kritisierte den Prozess als "Hexenjagd". Ende Juli verhängte die US-Regierung Sanktionen gegen den Richter Alexandre de Moraes vom Obersten Gericht sowie Zölle in Höhe von 50 Prozent gegen Brasilien.

Bolsonaro, der das Präsidentenamt von Anfang 2019 bis Ende 2022 innehatte, wurde Anfang August von Moraes unter Hausarrest gestellt. Der Richter begründete dies damit, dass Bolsonaro gegen Auflagen verstoßen habe. An diesem Samstag wird der Ex-Präsident sein Haus in der Hauptstadt Brasília jedoch ausnahmsweise verlassen dürfen - für geplante medizinische Untersuchungen im Krankenhaus wurde sein Hausarrest vorübergehend aufgehoben.

A.Wallace--EWJ

Empfohlen

Georgiens orthodoxer Patriarch Ilia II. im Alter von 93 Jahren gestorben

Nach fast 50 Jahren an der Spitze der Georgischen Orthodoxen Kirche ist Patriarch Ilia II. im Alter von 93 Jahren gestorben. Das sagte Metropolit Shio Mujiri, der die Kirche bis zur Wahl eines neuen Patriarchen übergangsweise leitet, am Dienstag zu Reportern. Ilia II. wurde nach Klinikangaben am Dienstagmorgen mit "massiven Magenblutungen" ins Krankenhaus gebracht. Er stand der Orthodoxen Kirche Georgiens seit 1977 vor, damit war er eines der am längsten amtierenden religiösen Oberhäupter der Welt.

Vatikan-Gericht ordnet Wiederaufnahme von Untreue-Verfahren gegen Kardinal an

Ein Berufungsgericht im Vatikan hat die Wiederaufnahme eines Verfahrens gegen einen wegen Veruntreuung verurteilten Kardinal angeordnet. Das Gericht begründete den Schritt vom Dienstag in einer der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Entscheidung im Fall von Kardinal Angelo Becciu mit Fehlern im ursprünglichen Verfahren gegen den einst einflussreichen Kardinal.

Korruptionsprozess: Argentiniens Ex-Präsidentin Kirchner greift Justiz scharf an

Im gegen sie gerichteten Korruptionsprozess hat Argentiniens Ex-Präsidentin Cristina Kirchner der Justiz "Mafia-Methoden" vorgeworfen. "Mit diesem Justizsystem riskiere ich, im Gefängnis zu sterben", sagte die 73-Jährige am Dienstag bei ihrem ersten persönlichen Auftritt vor Gericht. Ihr und weiteren 85 Angeklagten wird vorgeworfen, Schmiergeldzahlungen von Unternehmen im Gegenzug für staatliche Aufträge angenommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft stuft den Fall als größte Schmiergeldermittlung in der Geschichte des Landes ein.

Nachbarschaftsstreit mit Kölner Volksbühne geht in nächste Runde

Der jahrelange Nachbarschaftsstreit zwischen der Volksbühne in Köln, dem früheren Millowitsch-Theater, und einem Anwohner geht in die nächste Runde. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verwies ihn am Dienstag zur neuen Verhandlung zurück an das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster. Der Verein Freie Volksbühne klagte gegen die Baugenehmigung für die Nutzung von direkt angrenzenden Räumen einer ehemaligen Druckerei als Wohnung. (Az. 4 C 1.25)

Textgröße ändern: