English Woman's Journal - WG-Mitbewohnerin in Köln zu Tode gequält: BGH bestätigt Urteil gegen vier Angeklagte

WG-Mitbewohnerin in Köln zu Tode gequält: BGH bestätigt Urteil gegen vier Angeklagte


WG-Mitbewohnerin in Köln zu Tode gequält: BGH bestätigt Urteil gegen vier Angeklagte
WG-Mitbewohnerin in Köln zu Tode gequält: BGH bestätigt Urteil gegen vier Angeklagte / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Fünf Jahre nach dem Tod einer jungen Frau in einer Kölner Wohngemeinschaft sind ihre früheren Mitbewohnerinnen und Mitbewohner rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Kölner Landgerichts, das im Februar 2024 gegen zwei Frauen und einen Mann lebenslange Haftstrafen verhängte. Sie hatten die Mitbewohnerin im Frühling 2020 über Tage zu Tode gequält. (AZ. 2 StR 429/24)

Textgröße ändern:

Ein weiterer Mann war zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Auch diese Strafe wurde nun rechtskräftig. Wie das Landgericht feststellte, schlugen und traten die Angeklagten die junge Frau über Tage hinweg in der gemeinsamen Wohnung. Zum Teil verwendeten sie dazu eine Hundeleine, Quarzhandschuhe und Stahlkappenschuhe. Das Opfer durfte weder trinken noch essen.

Erst seien alle vier Angeklagten an den Taten beteiligt gewesen, später nur noch die drei zu lebenslanger Haft verurteilten. Die Polizei befreite die junge Frau schließlich. Sie war aber so schwer verletzt und außerdem dehydriert, dass sie nach einigen Wochen im Krankenhaus an Multiorganversagen starb.

Das Landgericht sprach zwei Frauen und einen Mann wegen Mordes schuldig, den weiteren Mann wegen gefährlicher Körperverletzung. Zwei Angeklagte sollen nach Verbüßung ihrer Strafe in einer geschlossenen Einrichtung zur Sicherungsverwahrung untergebracht werden.

Alle vier wandten sich gegen ihre Verurteilungen an den BGH, hatten dort aber nun keinen Erfolg. Der BGH fand keine Rechtsfehler. Das Kölner Urteil wurde rechtskräftig.

A.Wallace--EWJ

Empfohlen

Erdrutsch reißt Krater in Fernstraße in Norwegen: Behörden befürchten ein Todesopfer

Bei einem Erdrutsch in Norwegen sind eine Straße und eine Eisenbahnstrecke schwer beschädigt worden. Beide Fahrspuren der Fernstraße E6 und die parallel zur Straße verlaufenden Gleise versanken am Samstag in einem riesigen Erdloch, wie auf Fotos zu sehen war, die in norwegischen Medien veröffentlicht wurden. Ein dänischer Arbeiter, der seit dem Unglück vermisst wird, ist nach Polizeiangaben vermutlich tot.

Rückschlag für Trump: Gericht erklärt Großteil seiner Zölle für unrechtmäßig

Es ist ein weiterer juristischer Dämpfer für den US-Präsidenten: Ein Berufungsgericht hat einen Großteil der von Donald Trump verhängten Einfuhrzölle für rechtswidrig erklärt. Der Präsident sei nicht dazu befugt, derart weitreichende Zölle zu verhängen, sondern lediglich der Kongress in Washington, erklärte das Bundesberufungsgericht zur Begründung der am Freitag (Ortszeit) getroffenen Entscheidung. Die Richter beließen die Zölle jedoch vorerst bis Mitte Oktober in Kraft. Die Trump-Regierung will den Fall vor den Obersten Gerichtshof bringen.

Auto rast nach Streit in Bar in Gruppe in Frankreich: ein Toter und fünf Verletzte

Im Norden Frankreichs ist ein Autofahrer nach einer Auseinandersetzung in einer Bar in eine Gruppe Menschen gerast. Mindestens ein Mann sei bei dem Vorfall in Evreux getötet worden, sagte der Staatsanwalt der Stadt, Rémi Coutin, der Nachrichtenagentur AFP am Samstag. Fünf weitere Menschen wurden demnach verletzt, zwei von ihnen schwebten in Lebensgefahr. Drei Verdächtige wurden demnach festgenommen.

Nach Entlassung durch Trump: Gericht prüft Klage von US-Notenbank-Gouverneurin Cook

Ein Gericht in Washington hat sich am Freitag mit der Klage der US-Notenbank-Gouverneurin Lisa Cook gegen ihre von US-Präsident Donald Trump angeordnete Entlassung befasst. In der ersten Anhörung in dem Fall prüfte Richterin Jia Cobb Cooks Antrag auf eine einstweilige Verfügung, mit der sie erreichen will, dass Trumps Anordnung für rechtswidrig erklärt wird. Dies würde es ihr ermöglichen, ihren Posten als Gouverneurin der US-Notenbank Fed weiter auszuüben, während sie juristisch gegen ihre Entlassung vorgeht.

Textgröße ändern: