English Woman's Journal - Tötung per Überfallkommando: Dortmunder Hafturteil rechtskräftig

Tötung per Überfallkommando: Dortmunder Hafturteil rechtskräftig


Tötung per Überfallkommando: Dortmunder Hafturteil rechtskräftig
Tötung per Überfallkommando: Dortmunder Hafturteil rechtskräftig / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Drei Jahre nach der Tötung eines 27-Jährigen mit einem regelrechten Überfallkommando in Nordrhein-Westfalen ist der Haupttäter rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach einem am Dienstag veröffentlichten Urteil die Verurteilung wegen Totschlags. Das Landgericht Dortmund hatte die Strafe im April 2024 verhängt. (Az. 4 StR 576/24)

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Der Angeklagte hatte mit der geschiedenen Frau des späteren Opfers zusammengelebt. Beide Männer waren den Behörden schon mehrmals mit ihren Auseinandersetzungen aufgefallen. Das Landgericht sah als erwiesen an, dass der Angeklagte im April 2022 zusammen mit zwei Mittätern nachts die Wohnung des späteren Opfers gestürmt hatte.

Die drei Angreifer waren mit Sturmhauben maskiert und mit Schlagstöcken bewaffnet. Der Angeklagte hatte außerdem ein Messer und Pfefferspray dabei. Die Männer brachen die Tür der Wohnung auf, in der sich zu dem Zeitpunkt neun Menschen aufhielten. Die beiden Mittäter überwältigten den Schwager des späteren Opfers, der wach geworden war und noch versuchte, die Tür zuzuhalten.

Der Haupttäter ging dem Urteil zufolge ins Wohnzimmer, wo das spätere Opfer sich aufhielt, das noch wach war. Er nutzte alle seine Waffen, um auf den 27-Jährigen loszugehen. Er habe ihm mehrere Schläge mit dem Stock versetzt, Pfefferspray auf ihn gesprüht und mehrmals mit dem Messer auf seinen Oberkörper eingestochen. Der Mann verblutete.

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Verurteilung wegen eines heimtückisch begangenen Mordes. Das Landgericht stellte aber kein Mordmerkmal fest. Das Opfer sei nicht schon an der Wohnungstür durch Messerstiche überrascht worden. Es stehe auch nicht fest, dass der Mann die Attacke vom Wohnzimmer aus nicht mitbekommen habe. Er hätte sich noch bewaffnen oder fliehen können und sei nicht arg- und wehrlos gewesen. Das Landgericht verurteilte den Angeklagten darum wegen Totschlags.

Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft wandten sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler, die Revisionen beider Seiten wurden verworfen.

Ch.Thomson--EWJ

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