English Woman's Journal - Illegale Absprachen im Straßenbau: Bundeskartellamt verhängt Millionenstrafe

Illegale Absprachen im Straßenbau: Bundeskartellamt verhängt Millionenstrafe


Illegale Absprachen im Straßenbau: Bundeskartellamt verhängt Millionenstrafe
Illegale Absprachen im Straßenbau: Bundeskartellamt verhängt Millionenstrafe / Foto: Christof STACHE - AFP

Das Bundeskartellamt hat wegen illegaler Absprachen zwischen mehreren Unternehmen aus dem Bereich der Straßenreparatur eine Millionenstrafe verhängt. Wie die Behörde in Bonn am Dienstag mitteilte, müssen die sieben Firmen aus verschiedenen Bundesländern insgesamt 10,5 Millionen Euro zahlen. Demnach hatten sie sich über Jahre gegenseitig Aufträge der öffentlichen Hand "zugeschoben".

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Laut Bundeskartellamt kam es zwischen 2016 und 2019 zu den Preisabsprachen. "Im Vorfeld von Ausschreibungen wurde vereinbart, wer jeweils zum Zuge kommen soll", erklärte Andreas Mundt, der Präsident der Bonner Behörde. In vielen Fällen gaben die anderen Unternehmen "Schutzangebote" ab, deren Mindesthöhe ebenfalls vorab feststand.

"Nur bei wirksamen Wettbewerb ist es für die öffentliche Hand möglich, Waren und Dienstleistungen wirtschaftlich und sparsam zu beschaffen", erklärte Mundt. Durch illegale Absprachen indes könnten hohe Schäden entstehen, die "letztlich alle Bürgerinnen und Bürger" tragen müssten.

Vier der betroffenen Unternehmen teilten sich Auftraggeber in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt in den Jahren 2018 und 2019 untereinander auf. Teils wurde laut Bundeskartellamt eine "Codesprache" benutzt, um zu klären, wer an welcher Ausschreibung teilnimmt und wer welches Schutzangebot abgibt.

Abermals vier Unternehmen sprachen sich laut Bundeskartellamt zwischen 2016 und 2019 bei Ausschreibungen in Brandenburg und Sachsen-Anhalt, teilweise auch in Mecklenburg-Vorpommern ab. Eines dieser Unternehmen war in beiden Fällen beteiligt.

Die Aufträge umfassten den Kartellschützern zufolge einfachere Maßnahmen der Straßenreparatur oder die Belieferung mit Bitumenemulsion oder Splitt. Meist handelte es sich um Auftragsumfänge von 40.000 Euro bis 200.000 Euro.

Gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Düsseldorf führte das Bundeskartellamt bereits 2019 mehrere Durchsuchungen durch. Ein Unternehmen kooperierte demnach im Rahmen des Kronzeugenprogramms.

R.Sutherland--EWJ

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