English Woman's Journal - Gewaltsamer Tod von 20-Jährigem nach Abifeier: Neun Jahre Haft für Angeklagten

Gewaltsamer Tod von 20-Jährigem nach Abifeier: Neun Jahre Haft für Angeklagten


Gewaltsamer Tod von 20-Jährigem nach Abifeier: Neun Jahre Haft für Angeklagten

Fast ein Jahr nach dem Tod eines 20-Jährigen bei einer Auseinandersetzung nach einer Abiturfeier im nordrhein-westfälischen Bad Oeynhausen ist das Urteil gegen den Tatverdächtigen gefallen. Der 19-jährige Angeklagte wurde vom Landgericht Bielefeld zu einer Jugendstrafe von neun Jahren Haft verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Schuldig gesprochen wurde er unter anderem wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung.

Textgröße ändern:

Die Tat geschah im Juni am Rande einer Abifeier in einem Park in Bad Oeynhausen. Zwischen dem syrischen Angeklagten und dem Opfer soll es zu einem Streit gekommen sein, woraufhin der 20-Jährige zurückwich. Die Anklage warf dem 19-Jährigen vor, dem 20-Jährigen gefolgt zu sein und ihn zu Boden gebracht zu haben. Auf den am Boden liegenden Mann soll er den Vorwürfen zufolge weiter eingetreten und eingeschlagen haben.

Der 20-Jährige erlitt durch den Sturz und die Tritte nach den Urteilsfeststellungen zwei Schädelbrüche. Welcher der Brüche letztlich tödlich war, konnte laut dem Gerichtssprecher nicht sicher festgestellt werden. Der 20-Jährige starb zwei Tage später in einem Krankenhaus an seinen schweren Kopfverletzungen.

Unklar blieb, ob der Angeklagte den Geschädigten zu Boden brachte oder ob dieser bei der Flucht von alleine stürzte. Das Gericht stellte hinsichtlich der Tritte einen Tötungsvorsatz fest, konnte aber nicht ausschließen, dass bereits der Sturz tödlich war. Insofern konnte nicht sicher geklärt werden, ob der Angeklagte den 20-Jährigen tötete. Es verurteilte den 19-Jährigen daher wegen versuchten Totschlags.

Hintergrund der Tat war, dass der Angeklagte beobachtete, wie der 19-Jährige mit Freunden Kokain konsumierte - und selbst etwas davon abhaben wollte. Daraus entwickelte sich die Auseinandersetzung.

Mit der Verurteilung zu neun Jahren Haft folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte allerdings eine Verurteilung wegen Raubes mit Todesfolge und versuchten Mordes beantragt.

Die Verteidiger lehnten eine Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts ab. Sie beantragten, den Angeklagten wegen einer eingeräumten Körperverletzung zu verurteilen und mit Blick auf die Untersuchungshaft nur eine Verwarnung auszusprechen.

Gegen zwei frühere Mitangeklagte war das Verfahren bereits im April eingestellt worden. Einer der Angeklagten wurde ermahnt, der andere sollte eine Auflage von 500 Euro zahlen.

K.R.Jones--EWJ

Empfohlen

Frau verletzt in München zwei Menschen mit Messer - Polizei erschießt sie

Eine 30-jährige Frau hat in München am Samstagabend mit einem Messer zwei Menschen verletzt. Wie ein Polizeisprecher der Nachrichtenagentur AFP sagte, griff sie im Stadtteil Ludwigsvorstadt zunächst einen 56-jährigen Mann an und verletzte ihn leicht. Wenig später fügte die Angreiferin einer 25 Jahre alten Frau Verletzungen zu. Als die Polizei die Angreiferin gegen 19.45 Uhr festnehmen wollte, sei es zum Schusswaffengebrauch gekommen, sagte der Polizeisprecher. Die Frau sei später im Krankenhaus verstorben.

Mann fährt in Passau in Menschengruppe - Fünf Verletzte

Im bayerischen Passau hat ein Mann nach Polizeiangaben ein Auto in eine Gruppe von Menschen gefahren und fünf Personen verletzt. Auslöser für die Tat könne ein möglicher Sorgerechtsstreit gewesen sein, teilte die Polizei Niederbayern am Samstagabend unter Verweis auf die bisherigen Ermittlungen mit. Der Fahrer wurde vorläufig festgenommen.

Polizei: Mann fährt in Passau in Menschengruppe - Fahrer festgenommen

Im bayerischen Passau hat ein Mann nach Polizeiangaben ein Auto in eine Gruppe von Menschen gefahren. Es sei noch unklar, wie viele Menschen bei dem Vorfall am Samstagnachmittag verletzt worden seien, teilte die Polizei Niederbayern mit.

"Save the children" kritisiert Aussetzung von Familiennachzug für Geflüchtete

Die Kinderschutzorganisation "Save the children" hat das Vorhaben der Bundesregierung kritisiert, den Familiennachzug für Geflüchtete mit sogenanntem subsidiären Schutz auszusetzen. "Jedes Kind hat das Recht, mit seinen Eltern aufzuwachsen", sagte der Vorsitzende Florian Westphal am Samstag dem Deutschlandfunk. Die Regierungspläne stünden dem diametral entgegen.

Textgröße ändern: