English Woman's Journal - Mehrere hundert Schweine auf Bauernhof in Niedersachsen mutmaßlich verhungert

Mehrere hundert Schweine auf Bauernhof in Niedersachsen mutmaßlich verhungert


Mehrere hundert Schweine auf Bauernhof in Niedersachsen mutmaßlich verhungert
Mehrere hundert Schweine auf Bauernhof in Niedersachsen mutmaßlich verhungert / Foto: BERTRAND GUAY - AFP/Archiv

In einer Schweinehaltung im niedersächsischen Landkreis Osnabrück sind mehrere hundert Tiere ums Leben gekommen. Die Schweine seien nach ersten Erkenntnissen über mehrere Wochen nicht richtig versorgt worden und "mutmaßlich verhungert", teilte die Kreisverwaltung in Osnabrück am Donnerstag mit. Amtstierärzte entdeckten die Tiere demnach, nachdem der Inhaber des Betriebs über einen Tierarzt die Behörden informiert hatte. Einzelheiten waren zunächst unklar.

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Nach Angaben des Landkreises soll ein Mitarbeiter des Betriebs die ihm übertragene Versorgung der Schweine über einen längeren Zeitraum nicht ordnungsgemäß erledigt haben, wobei er das verheimlichte. Die Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhalts übernahm demnach der Veterinärdienst des Landkreises gemeinsam mit Spezialisten der Staatsanwaltschaft Oldenburg.

Laut Behörden gab es auch überlebende Tiere. Deren Versorgung sei sofort organisiert worden, teilte die Kreisverwaltung mit. Genauere Angaben zur Zahl der verendeten und überlebenden Schweine lagen ihr nach Angaben eines Sprechers zunächst nicht vor. Bei dem Betrieb handelte es sich um eine Schweinehaltung im südlichen Landkreis Osnabrück. Genauere Angaben wurden nicht gemacht. Der Betrieb sei zuvor nicht tierschutzrechtlich aufgefallen.

Vor etwa eineinhalb Jahren war ebenfalls im südlichen Landkreis Osnabrück ein ähnlicher Fall entdeckt worden. Ein Landwirt hatte in einem Stall in Hilter rund 260 Schweine verhungern lassen. Der unter Depressionen leidende Mann wurde dafür vom Amtsgericht Bad Iburg wegen Tierquälerei zu 9100 Euro Geldstrafe verurteilt. Erst in der vergangene Woche wies das Landgericht Osnabrück die Berufung des Landwirts ab und bestätigte das Urteil.

Ch.Reilly--EWJ

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