English Woman's Journal - Urteil: Töten von Fischottern bleibt in Bayern verboten

Urteil: Töten von Fischottern bleibt in Bayern verboten


Urteil: Töten von Fischottern bleibt in Bayern verboten
Urteil: Töten von Fischottern bleibt in Bayern verboten / Foto: Olivier MORIN - AFP/Archiv

Bayerische Ausnahmeverordnungen, die das Töten von Fischottern erlaubten, sind am Dienstag für unwirksam erklärt worden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Bund Naturschutz Bayern (BN) und die Aktion Fischotterschutz hatten vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München Erfolg. Die Neuregelungen aus dem vergangenen Jahr erlaubten den Abschuss der streng geschützten Otter in Niederbayern und der Oberpfalz unter bestimmten Voraussetzungen.

Textgröße ändern:

Das sollte die Fischereiwirtschaft unterstützen. Die Verordnungen traten im August 2023 in Kraft. Die Landesanstalt für Landwirtschaft sollte die Höchstzahl der zu tötenden Tiere festlegen und beschränkte sie zuletzt auf 32 pro Jahr. Der Verwaltungsgerichtshof beanstandete nun, dass die Verordnungen diese Höchstzahl nicht selbst regelten.

Laut Bundesnaturschutzgesetz seien zwar Ausnahmen beim Artenschutz zulässig, das bayerische Vorgehen sei aber mit den vorgesehenen Ausnahmeregelungen nicht zu vereinbaren. Bereits im November hatte der Verwaltungsgerichtshof per Eilentscheidung die Verordnungen außer Kraft gesetzt. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ließ er nun nicht zu. Gegen diese Nichtzulassung kann der Freistaat aber noch Beschwerde einlegen.

Die Umwelthilfe und der Bund Naturschutz Bayern zeigten sich zufrieden mit der Gerichtsentscheidung. Es sei "nicht mal nachgewiesen, dass die Tötungen die Teichwirtschaft vor ernsten Schäden bewahrt hätten", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.

BN-Landesgeschäftsführer Peter Rottner forderte die Staatsregierung auf, "die Teichwirtschaft als solche besser zu unterstützen" und eine bereits seit 2019 von Vertretern des Naturschutzes und der Teichwirtschaft gemeinsam geforderte "deutlich erhöhte Grundförderung für Fischteiche und zur Förderung der Artenvielfalt zu erarbeiten".

Ch.Anderson--EWJ

Empfohlen

Bericht: Bundesumweltministerium streicht zeitliches Ziel für Atommüllendlager

Das Bundesumweltministerium nennt kein zeitliches Ziel mehr für die Entscheidung über das geplante Atommüllendlager. Das geht aus einem Referentenentwurf hervor, der dem Deutschlandfunk am Mittwoch vorlag. Darin ist das ursprüngliche Zieljahr 2031 ersatzlos gestrichen. Dieses habe sich als nicht realistisch erwiesen, heißt es zur Begrünung. Eine gesetzliche Frist sei nicht mit den Anforderungen an das Auswahlverfahren für den bestmöglichen Standort kompatibel.

Stadtbäume können im Sommer mehr CO2 aufnehmen als Autos ausstoßen

Stadtbäume können im Sommer mehr Kohlendioxid aufnehmen, als Autos ausstoßen. Das fanden Forscher bei Tests in München heraus, wie die Technische Universität (TU) München am Dienstag berichtete. Im Jahresdurchschnitt können etwa zwei Prozent der städtischen Emissionen des Treibhausgases durch die Vegetation kompensiert werden. Stadtbäume erzielen dabei die größte Wirkung, Grasflächen hingegen setzen oft unter dem Strich mehr CO2 in die Atmosphäre frei, als sie aufnehmen.

Indien und Kanada unterzeichnen Vereinbarung über Seltene Erden und Uran

Indien und Kanada haben eine Reihe von Vereinbarungen unterzeichnet, unter anderem über die Zusammenarbeit in den Bereichen Seltene Erden und Uran. Der kanadische Premierminister Mark Carney traf am Montag in Neu Delhi seinen indischen Kollegen Narendra Modi. Bei dieser Gelegenheit unterzeichnete Abkommen decken auch den Technologiesektor und die Förderung erneuerbarer Energien ab.

Protest gegen Atomgeschäfte mit Russland: Greenpeace blockiert Frachter in Frankreich

Bei einer Protestaktion gegen französische Atomgeschäfte mit Russland sind vier Aktivisten der Umweltorganisation Greenpeace in Frankreich in Polizeigewahrsam genommen worden. Wie die Staatsanwaltschaft Dünkirchen am Montag der Nachrichtenagentur AFP mitteilte, handelt es sich bei den Aktivisten um drei Frauen und einen Mann aus Deutschland, Österreich und den Niederlanden. Die Behörden leiteten demnach ein Ermittlungsverfahren ein.

Textgröße ändern: