English Woman's Journal - Läuferin Caster Semenya erringt Teilerfolg vor Europäischem Menschenrechtsgericht

Läuferin Caster Semenya erringt Teilerfolg vor Europäischem Menschenrechtsgericht


Läuferin Caster Semenya erringt Teilerfolg vor Europäischem Menschenrechtsgericht
Läuferin Caster Semenya erringt Teilerfolg vor Europäischem Menschenrechtsgericht / Foto: ANDY LYONS - GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Die südafrikanische Läuferin Caster Semenya hat vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof einen Teilerfolg errungen. Die Große Kammer des Gerichts urteilte am Donnerstag in Straßburg, dass die zweifache 800-Meter-Olympiasiegerin, die wegen ihres hohen Testosteronspiegels von Wettkämpfen ausgeschlossen wurde, "kein faires Gerichtsverfahren" erhalten habe. Die Richter beschrieben die sogenannte Testosteronregel als "diskriminierend", betonten aber, dass dies ein "angemessenes Mittel" sei, "um die Integrität des Frauensports zu schützen".

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"Es ist ein positives Ergebnis", kommentierte die Sportlerin das Urteil. "Es erinnert die Manager daran, dass es in erster Linie um den Schutz der Athleten geht", betonte sie. Das Gericht verurteilte die Schweiz zu einer Entschädigung in Höhe von 80.000 Euro.

In der ersten Instanz hatte das Europäische Gericht für Menschenrechte 2023 der Sportlerin zugestanden, Opfer von Diskriminierung geworden zu sein, weil der Leichtathletik-Dachverband World Athletics von der Sportlerin wegen ihres hohen Testosteronspiegels eine Hormonbehandlung verlangt hatte. Dieses Urteil hatte jedoch keine Auswirkung auf ihre Teilnahme an Wettkämpfen.

Da sich Semenya weigert, ihren Testosteronspiegel durch Medikamente zu senken, ist sie seit 2018 von mehreren Rennen ausgeschlossen. Dagegen wehrt sie sich seit Jahren auf dem Rechtsweg.

Semenya ist eine intergeschlechtliche Athletin. Sie wurde bei der Geburt als weiblich eingetragen, hat aber einen natürlich hohen Testosteronspiegel.

Der Internationale Sportgerichtshof hatte 2019 eine neue Testosteron-Obergrenze für Athletinnen festgelegt, die im Fall von Semenya eine Hormonbehandlung erfordert hätte, um bei bestimmten Rennen antreten zu können. Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne wies ihre Beschwerde 2020 ab.

Semenya hatte 2012 und 2016 Olympia-Gold über 800 Meter gewonnen, darf aber seit 2019 wegen der sogenannten Testosteron-Regel nicht mehr bei internationalen Rennen über ihre Paradestrecke antreten.

L.Scott--EWJ

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