English Woman's Journal - Bund und Länder wollen Großteil der Corona-Regeln bis 20. März auslaufen lassen

Bund und Länder wollen Großteil der Corona-Regeln bis 20. März auslaufen lassen


Bund und Länder wollen Großteil der Corona-Regeln bis 20. März auslaufen lassen
Bund und Länder wollen Großteil der Corona-Regeln bis 20. März auslaufen lassen

Den Menschen in Deutschland steht ein Frühling ohne tiefgreifende Corona-Beschränkungen bevor: Bis zum 20. März sollen die meisten Schutzmaßnahmen auslaufen, darauf verständigten sich am Mittwoch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder. Der Wegfall der Beschränkungen solle in den kommenden viereinhalb Wochen schrittweise in drei Stufen erfolgen, sagte Scholz. Bund und Länder könnten nun "optimistische Perspektiven aufmachen".

Textgröße ändern:

"Wir können zuversichtlicher nach vorn schauen, als wir das die letzten Wochen konnten", sagte Scholz weiter. "Irgendwie haben wir nach all diesen langen zwei Jahren mal verdient, dass es irgendwie wieder besser wird - und es sieht ein bisschen danach aus, dass wir genau das auch vor uns haben."

In einem ersten Schritt sollen zunächst Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene im Privatbereich fallen. Zugangsbeschränkungen zum Einzelhandel sollen - bis auf die Maskenpflicht - aufgehoben werden. Dieser Schritt soll von den Ländern in den kommenden Tagen umgesetzt werden, sofern nicht bereits geschehen.

Der zweite Schritt greift bundesweit zum 4. März: Dann gilt für Gastronomie und Hotelübernachtungen wieder die 3G-Regelung. Das heißt, die Gäste müssen dann eine Impfung oder Genesung nachweisen - oder aber einen tagesaktuellen Test vorlegen, wenn sie ungeimpft sind und noch keine Infektion durchlaufen haben. Diskotheken und Klubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung, also 2G-Plus-Bedingungen, geöffnet.

In einem dritten Schritt entfallen ab dem 20. März alle "tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen". Der Termin fällt auf den Frühlingsbeginn. Er ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz: Denn dieses erlaubt die Schutzmaßnahmen derzeit nur befristet bis zum 19. März. Für eine Verlängerung wäre ein Beschluss des Bundestags erforderlich. Dies halten Bund und Länder derzeit aber nicht für nötig.

Bestimmte "niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen" sollen aber nach dem Willen der Länder auch über das Zieldatum 20. März hinaus gelten - etwa das Tragen von Masken in Bus und Bahn oder in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen. Für diese Regelung muss der Bundestag noch eine gesetzliche Grundlage schaffen. Scholz sagte zu, sich dafür einzusetzen.

Zudem erneuerte der Kanzler seinen Appell an alle Bürgerinnen und Bürger, sich impfen zu lassen. Zudem bekräftigte er sein Eintreten für das Einführen einer allgemeinen Impfpflicht.

O.Jonstone--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: