English Woman's Journal - Bericht: Neun von zehn Anträgen auf Anerkennung von Corona-Impfschaden abgelehnt

Bericht: Neun von zehn Anträgen auf Anerkennung von Corona-Impfschaden abgelehnt


Bericht: Neun von zehn Anträgen auf Anerkennung von Corona-Impfschaden abgelehnt
Bericht: Neun von zehn Anträgen auf Anerkennung von Corona-Impfschaden abgelehnt / Foto: Patrick T. FALLON - AFP/Archiv

Die Bundesländer haben einem Medienbericht zufolge bislang neun von zehn Anträge auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens abgelehnt. Von bundesweit 4835 gestellten Anträgen wurden 963 abgelehnt und 134 anerkannt, wie der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) am Mittwoch in Leipzig mitteilte. Die Ergebnisse basieren auf einer Umfrage des MDR-Magazins "Umschau" bei den zuständigen Versorgungsämtern aller 16 Bundesländer. Die meisten Verfahren sind derzeit noch in Bearbeitung.

Textgröße ändern:

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden dem Bericht zufolge 14 Prozent aller Anträge gestellt. In Sachsen wurden nach Auskunft des zuständigen Kommunalen Sozialverbandes 310 Anträge gestellt. Davon wurden 120 abgelehnt und 13 anerkannt. Die meisten Verfahren laufen noch.

In Sachsen-Anhalt gibt es nach Angaben des zuständigen Landesverwaltungsamts 160 Anträge. Davon wurden 73 ablehnt und vier bewilligt. 91 sind noch in Bearbeitung. In Thüringen wurden nach Auskunft des Sozialministeriums 21 der 198 gestellten Anträge abgelehnt und elf anerkannt. 166 sind offen.

Zu den Ablehnungsgründen machten laut MDR nicht alle Ämter Angaben. Der Kommunale Sozialverband Sachsen erklärte beispielsweise, dass es vor allem an fehlender Kausalität gelegen habe. Eine Anerkennung des angezeigten Impfschadens ist zudem nicht automatisch mit einer finanziellen Entschädigung verbunden.

Je nach Schweregrad des Impfschadens steht Geschädigten eine Grundrente von 164 bis 854 Euro pro Monat zu. Für die bewilligten Fälle machten nur einige Versorgungsämter Angaben dazu, ob und in welcher Höhe Entschädigungen gezahlt werden. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt teilte dem Sender mit, dass bei den bislang vier bewilligten Anträgen keine monatliche Rentenleistung gewährt worden sei.

Bei einer Erkrankung im zeitlichen Zusammenhang mit einer Coronaimpfung können Geschädigte Entschädigungsansprüche an die Impfstoffhersteller stellen sowie gegen staatliche Behörden geltend machen. Dazu muss ein Antrag an das zuständige Versorgungsamt gestellt werden.

Eine Entschädigung ist dann möglich, wenn die Behörde nach Prüfung der eingebrachten medizinischen Unterlagen der Ansicht ist, dass die Impfung ursächlich für die Erkrankung ist. Diese muss zudem mindestens sechs Monate andauern. Die Geimpften sind dabei in der Beweispflicht.

O.Jonstone--EWJ

Empfohlen

Krankenversicherung: Warken stellt stabile Zusatzbeiträge in Aussicht

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat in Aussicht gestellt, dass die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht weiter steigen werden. "Mein Ziel ist, den Zusatzbeitrag mindestens stabil zu halten. Diesen Spardruck brauchen wir", sagte sie dem Nachrichtenportal Politico laut Meldung vom Dienstag. Insgesamt führe "kein Weg daran vorbei, den Anstieg der Ausgaben zu begrenzen", sagte sie mit Blick auf die steigenden Kosten im Gesundheitssystem.

Klage gegen Astrazeneca: BGH stärkt Auskunftsrechte nach vermuteten Impfschäden

Der Fall eines vermuteten Impfschadens nach einer Coronaimpfung in Rheinland-Pfalz muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stärkte am Montag in einem Urteil die Rechte von Patienten auf Auskunft von Pharmaunternehmen. Eine Frau klagte, die nach der Impfung einen Hörsturz erlitt. Ob das ein Impfschaden war und ob ihr womöglich Schadenersatz zusteht, ist noch unklar - sie kann nun aber voraussichtlich leichter an Informationen kommen. (Az. VI ZR 335/24)

Studie: Früherkennung trägt zu sinkenden Brustkrebssterberaten in Europa bei

Früherkennungsuntersuchungen tragen zu sinkenden Brustkrebssterberaten in Europa bei. Nach Einführung des Mammografiescreenings wurden deutlich mehr frühe, besser behandelbare und weniger fortgeschrittene Tumoren entdeckt, wie das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) am Montag in Heidelberg mitteilte.

KKH: Vier Millionen leiden an wiederkehrenden Depressionen - starker Anstieg

Die Zahl der Menschen mit wiederkehrenden Depressionen ist nach einer Analyse der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) stark gestiegen. Mediziner diagnostizierten im Jahr 2024 bei rund 4,2 Millionen Menschen in Deutschland wiederholte Depressionen, wie eine am Montag in Hannover veröffentlichte Hochrechnung der Krankenkasse zeigt. Frauen seien dabei doppelt so häufig betroffen wie Männer.

Textgröße ändern: