English Woman's Journal - Oberverwaltungsgericht: "Cottbuser Spaziergänge" bleiben vorerst verboten

Oberverwaltungsgericht: "Cottbuser Spaziergänge" bleiben vorerst verboten


Oberverwaltungsgericht: "Cottbuser Spaziergänge" bleiben vorerst verboten
Oberverwaltungsgericht: "Cottbuser Spaziergänge" bleiben vorerst verboten

Die als "Cottbuser Spaziergänge" bezeichneten Protestaktionen von Gegnern der Coronaschutzmaßnahmen in Brandenburg bleiben vorerst verboten. Das noch bis Sonntag geltende Verbot sei nicht zu beanstanden, erklärte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag in Berlin. Die Brandenburger Polizei hatte ein präventives Verbot unangemeldeter Versammlungen bis zu diesem Zeitpunkt erlassen.

Textgröße ändern:

Ein Bürger ging dagegen erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Cottbus vor: Es erklärte das Verbot im Eilverfahren für rechtswidrig. Dagegen legte das Polizeipräsidium Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein, das den Beschluss des Verwaltungsgerichts nun abänderte.

Die Polizei als Versammlungsbehörde habe genügend Gründe für ihre Annahme angeführt, "dass es bei künftigen unangemeldeten Versammlungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu massiven Verstößen gegen die Vorgaben der Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung komme, die in der derzeitigen Phase der Corona-Pandemie zu erheblich erhöhten Ansteckungsgefahren führten", teilte das Gericht mit.

Das ergebe sich schon aus den bisher gemachten Erfahrungen mit vergleichbaren Veranstaltungen. Dass die sogenannten Spaziergänge extra nicht angemeldet würden, diene erkennbar dem Zweck, "jede Kooperation mit der Versammlungsbehörde systematisch zu verhindern". So sollten Auflagen umgangen werden.

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) erklärte zu der Entscheidung, wer sich an Recht und Ordnung halte, könne jederzeit demonstrieren. "Es gelten einfache Regeln - eine Versammlung muss angemeldet werden, es braucht einen Versammlungsleiter, und die Teilnehmer müssen sich bis auf Weiteres an die Maskenpflicht halten."

Ch.McDonald--EWJ

Empfohlen

Drogenbeauftragter Streeck fordert Rückkehr zu strengeren Cannabis-Regeln

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), hat eine Rückkehr zu schärferen Cannabis-Gesetzen gefordert. Um den Missbrauch einzudämmen, müsse zum Beispiel überlegt werden, Medizinalcannabis nur noch in Form von Tropfen oder Kapseln und nicht mehr zum Rauchen zuzulassen, sagte Streeck der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Dienstagsausgabe). Die von der Ampel-Regierung beschlossene Cannabis-Legalisierung werde die Union in Teilen zurücknehmen.

Krankenkasse erwartet mehr als zwei Millionen Demenzkranke bis 2040

Die Zahl der Demenzkranken in Deutschland wird nach Angaben der Krankenkasse Barmer in den kommenden 15 Jahren auf rund 2,1 Millionen steigen. Das seien 400.000 Betroffene mehr als heute, wie die Kasse am Donnerstag in Berlin unter Berufung auf ihren Krankenhausreport 2025 mitteilte. Damit werde auch eine massive Steigerung der Klinikaufenthalte von Demenzkranken einhergehen, deren Behandlung besonders herausfordernd sei. Krankenhäuser müssten auf diese Entwicklung vorbereitet werden.

Forschungsministerin Bär will Förderung für geschlechtersensible Medizin ausbauen

Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) will die Förderung für geschlechtersensible Medizin weiter ausbauen. "Medikamente und Therapien wurden jahrzehntelang fast ausschließlich an Männern erforscht, das ist nicht haltbar", sagte Bär der "Rheinischen Post" (Donnerstagsausgabe). "Wir setzen in dieser Legislaturperiode einen Schwerpunkt auf die Stärkung der Frauengesundheit – das ist für mich eine Herzensangelegenheit."

Kassenbeiträge sollen 2026 stabil bleiben - Kabinett beschließt Spargesetz

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen sollen im kommenden Jahr nicht mehr Geld für den Zusatzbeitrag ausgeben müssen als bislang. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf, der die Ausgaben der gesetzlichen Kassen 2026 um zwei Milliarden Euro senken soll. Dies soll die erwartete Finanzlücke schließen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag "dürfte damit auf dem heutigen Niveau von etwa 2,9 Prozent" bleiben, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU).

Textgröße ändern: