English Woman's Journal - Gesetzlich Versicherte müssen im Schnitt 42 Tage auf Facharzttermin warten

Gesetzlich Versicherte müssen im Schnitt 42 Tage auf Facharzttermin warten


Gesetzlich Versicherte müssen im Schnitt 42 Tage auf Facharzttermin warten
Gesetzlich Versicherte müssen im Schnitt 42 Tage auf Facharzttermin warten / Foto: FRANCK FIFE - AFP/Archiv

Gesetzlich Versicherte mussten 2024 länger auf einen Facharzttermin warten als noch vor einigen Jahren. Das geht aus Antworten des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor, die der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe) vorlag. Laut einer Versichertenbefragung, auf die sich die Bundesregierung beruft, betrug die Wartezeit im Jahr 2024 im Schnitt 42 Tage. Zum Vergleich: 2019 waren es noch 33 Tage.

Textgröße ändern:

Die Zahlen beziehen sich auf Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die mindestens einen Tag auf Facharzttermine gewartet haben.

Zugleich stiegen die jährlichen GKV-Ausgaben für offene Sprechstunden bei Ärzten rasant. Die extrabudgetäre Vergütung für Leistungen im Rahmen offener Sprechstunden kletterte im Jahr 2023 auf rund 814 Millionen Euro. Zum Vergleich: 2022 waren es noch 547 Millionen Euro, im Jahr 2020 rund 291 Millionen Euro.

Hintergrund ist, dass bestimmte Ärzte mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunden ohne vorherige Terminvereinbarung anbieten müssen. Dafür bekommen sie zusätzliches Geld in Form einer extrabudgetären Vergütung, was zu einem besseren Zugang zur ärztlichen Versorgung für GKV-Versicherte führen soll.

Die Regelungen für eine bessere Versorgung und schnellere Termine seien "ein Rohrkrepierer", sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Julia-Christina Stange, Sprecherin für ambulante Versorgung, der "Rheinischen Post". "Sie kosten die gesetzlich Versicherten mehr Geld bei schlechterer Leistung", sagte Stange. "Anstatt aber endlich durchzugreifen und zu prüfen, wie sich die Versorgung tatsächlich entwickelt, verschließt die Regierung fest die Augen."

K.McMillan--EWJ

Empfohlen

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

DAK warnt vor "Pflegekollaps": Rekordwert bei Sozialhilfequote in Heimen

Durch die massiv gestiegenen Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen sind immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner auf unterstützende Sozialhilfeleistungen angewiesen. Die Sozialhilfequote in Pflegeheimen erreiche im laufenden Jahr einen neuen Höchstwert von 37 Prozent, teilte die DAK Gesundheit am Donnerstag mit. DAK-Vorstandschef Andreas Storm warnte vor einem "Pflegekollaps" und forderte von der Bundesregierung kurzfristig eine umfassende Pflegereform.

Textgröße ändern: