English Woman's Journal - Organspende: Bundesrat fordert erneut Widerspruchslösung

Organspende: Bundesrat fordert erneut Widerspruchslösung


Organspende: Bundesrat fordert erneut Widerspruchslösung
Organspende: Bundesrat fordert erneut Widerspruchslösung / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Der Bundesrat hat einen erneuten Anlauf zur Reform der Organspende in Deutschland unternommen. Die Länderkammer unterstützte am Freitag einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung. Damit würde künftig jeder Mensch als Organspender gelten, sofern er nicht zu Lebzeiten widersprochen hat.

Textgröße ändern:

Derzeit kann eine Organspende nur erfolgen, wenn jemand dies vor dem Tod ausdrücklich erlaubt hat - etwa über einen Eintrag in den Organspendeausweis. Möglich ist die Organspende auch, wenn die Angehörigen zustimmen. Weil es zu wenige Spenderorgane gibt, werden immer wieder Forderungen nach einer Umstellung auf eine Widerspruchslösung laut.

Der Widerspruch soll nach dem Gesetzentwurf des Bundesrats im Organspende-Register, durch den Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder auf andere Weise dokumentiert werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Liegt kein schriftlicher Widerspruch vor, werden die Angehörigen gefragt, ob die Person zu Lebzeiten einen entgegenstehenden Willen geäußert hat.

Bei Minderjährigen würden die Eltern entscheiden, es sei denn, das Kind hat bereits zu Lebzeiten seine Position deutlich gemacht. Bei Menschen, die die Bedeutung und Tragweite einer Organspende nicht erkennen können, würde nach dem Länderentwurf eine Organentnahme grundsätzlich nicht erlaubt.

Der Bundesrat hatte einen gleichlautenden Vorstoß zur Änderung des Transplantationsgesetzes schon 2024 verabschiedet. Dieser wurde aber vor den Neuwahlen nicht mehr im Bundestag behandelt und muss nun erneut eingebracht werden. Im vergangenen Dezember diskutierte der Bundestag allerdings einen Gruppenantrag seiner Abgeordneten zur Widerspruchslösung. Über diesen wurde aber nicht mehr abgestimmt, womit die Initiative in der jetzt laufenden Legislaturperiode neu eingebracht werden müsste.

P.Mitchell--EWJ

Empfohlen

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

DAK warnt vor "Pflegekollaps": Rekordwert bei Sozialhilfequote in Heimen

Durch die massiv gestiegenen Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen sind immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner auf unterstützende Sozialhilfeleistungen angewiesen. Die Sozialhilfequote in Pflegeheimen erreiche im laufenden Jahr einen neuen Höchstwert von 37 Prozent, teilte die DAK Gesundheit am Donnerstag mit. DAK-Vorstandschef Andreas Storm warnte vor einem "Pflegekollaps" und forderte von der Bundesregierung kurzfristig eine umfassende Pflegereform.

Textgröße ändern: