English Woman's Journal - Sterbehilfe für psychisch Kranken: Verurteilung von Arzt wegen Totschlags bleibt

Sterbehilfe für psychisch Kranken: Verurteilung von Arzt wegen Totschlags bleibt


Sterbehilfe für psychisch Kranken: Verurteilung von Arzt wegen Totschlags bleibt
Sterbehilfe für psychisch Kranken: Verurteilung von Arzt wegen Totschlags bleibt / Foto: Charly TRIBALLEAU - AFP/Archiv

Nach der Hilfe beim Suizid eines psychisch kranken Patienten ist ein ehemaliger Arzt erfolglos vor dem Bundesverfassungsgericht gegen seine Verurteilung wegen Totschlags vorgegangen. Karlsruhe erklärte seine Verfassungsbeschwerde nach Angaben vom Dienstag für unzulässig. Der Neurologe und Psychiater aus Nordrhein-Westfalen war im Februar 2024 vom Landgericht Essen zu drei Jahren Haft verurteilt worden. (Az. 2 BvR 860/25)

Textgröße ändern:

Es stellte fest, dass der Arzt einem Patienten beim Suizid geholfen hatte, obwohl dieser seine Entscheidung wegen einer akuten paranoiden Schizophrenie nicht frei treffen konnte. Dem Essener Gericht zufolge erkannte der ehemalige Arzt, dass der Patient seinen Gesundheitszustand nicht einschätzen konnte. Dennoch habe er ihm im August 2020 Suizidhilfe geleistet.

Er habe die Grenze aus Mitleid "sehenden Auges" überschritten. Auf Grundlage seiner von ihm selbst entwickelten Definition von Freiverantwortlichkeit sei er zu dem Ergebnis gekommen, dass der Suizidwunsch als freiverantwortlich eingeordnet werden müsse, führte das Gericht aus.

Der Mediziner wurde des Totschlags als mittelbarer Täter schuldig gesprochen. Gegen das Urteil wandte er sich zunächst an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dieser überprüfte es, fand aber keine Rechtsfehler.

Daraufhin zog der Arzt vor das Bundesverfassungsgericht. Er sah seine Grundrechte verletzt. Das Gericht nahm seine Beschwerde nun aber nicht zur Entscheidung an. Die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten sei nicht schlüssig aufgezeigt, erklärte es.

O.Wood--EWJ

Empfohlen

Staatliche Gesundheitsleistungen für Beamte werden immer teurer

Die staatlichen Gesundheitsleistungen für Beamtinnen und Beamte in Form der sogenannten Beihilfe werden laut einer aktuellen Analyse immer teurer. 2024 betrugen die Kosten allein für den Bund 6,6 Milliarden Euro, wie der "Spiegel" am Donnerstag unter Berufung auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages berichtete. Dies waren demnach 14,8 Prozent mehr als im Jahr 2022.

Barmer-Umfrage: Nur knapp die Hälfte der über 14-Jährigen gegen HPV geimpft

Nur knapp die Hälfte der 14- bis 17-Jährigen in Deutschland ist gegen humane Papillomviren (HPV) geimpft. Das geht aus einer Umfrage der Krankenkasse Barmer hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag vorlag. Demnach haben 48 Prozent zumindest die Erstimpfung gegen HPV erhalten, das Hauptverursacher von Gebärmutterhalskrebs ist.

Kasse muss nach Magenverkleinerung nicht automatisch für Hautstraffung zahlen

Die Kostenübernahme für eine Magenverkleinerung führt nicht automatisch dazu, dass die Krankenkasse später auch die Kosten für eine Straffung der Bauchdecke oder der Brust übernehmen muss. Das muss sie nur im Einzelfall aus medizinischen Gründen, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az.: B 1 KR 15/24 B)

Krebs oder Diabetes: Rund ein Drittel meidet Informationen zu Krankheiten

Rund ein Drittel der Menschen geht Informationen zu schweren Krankheiten wie Krebs und Diabetes aus dem Weg. Das zeigt eine am Dienstag in Berlin veröffentlichte Analyse des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung. Dazu gehört beispielsweise, Arztbesuche hinauszuzögern oder gar nicht erst wahrzunehmen, medizinische Tests zu meiden oder die Ergebnisse zu ignorieren und Aufklärungsmaterialien links liegen zu lassen.

Textgröße ändern: