English Woman's Journal - Steuerzahlerbund kritisiert steigenden Anteil von Steuern und Sozialabgaben

Steuerzahlerbund kritisiert steigenden Anteil von Steuern und Sozialabgaben


Steuerzahlerbund kritisiert steigenden Anteil von Steuern und Sozialabgaben
Steuerzahlerbund kritisiert steigenden Anteil von Steuern und Sozialabgaben / Foto: Vincenzo PINTO - AFP/Archiv

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat den weiter steigenden Anteil der Steuern und Sozialabgaben an den Arbeitseinkommen kritisiert. Ein durchschnittlicher Arbeitnehmerhaushalt müsse dafür im laufenden Jahr 52,9 Prozent seines Einkommens aufwenden, 0,3 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr, sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel am Donnerstag in Berlin. Allerdings erhielten die Bürgerinnen und Bürger für diese Zahlungen natürlich auch Gegenleistungen, räumte Holznagel ein.

Textgröße ändern:

Grundlage der Berechnungen des Verbandes sind Daten des Statistischen Bundesamtes von 2022, die durch aktuelle Hochrechnungen ergänzt wurden. Daraus schließt der Verband, dass im Jahr 2025 bis zum 13. Juli rechnerisch das gesamte erzielte Einkommen in öffentliche Kassen fließt. Dieser Tag wird vom BdSt als "Steuerzahlergedenktag" bezeichnet.

Als Grund für den Anstieg nannte Holznagel vor allem höhere Sozialabgaben. So sei der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,8 Prozentpunkte auf durchschnittlich 2,5 Prozent gestiegen, der Beitragssatz der Sozialen Pflegeversicherung zudem um 0,2 Prozentpunkte. Ebenfalls gestiegen seien Steuern und Abgaben auf Energie, etwa durch die CO2-Abgabe und höhere Netzentgelte.

Holznagel wies darauf hin, dass die Steuern und Abgaben in Deutschland im internationalen Vergleich sehr hoch seien. "Unsere Steuer- und Abgabenpolitik ist nicht wettbewerbsfähig", sagte er. Dies sei auch aus wirtschaftlicher Sicht "hochproblematisch".

Der Leiter des Deutschen Steuerzahlerinstituts des Bundes der Steuerzahler, Matthias Warneke, wies allerdings darauf hin, dass bei den internationalen Vergleichswerten auch unterschiedliche Abgabensysteme eine Rolle spielen. Beispielsweise sei in der Schweiz zwar der Pflichtbeitrag zur Krankenversicherung niedriger, dafür müsse aber mehr für private Vorsorge aufgewendet werden.

"Wir brauchen einen Kurswechsel hin zu mehr finanzieller Eigenverantwortung", forderte Holznagel. Es sei wichtig, bei staatlichen Ausgaben "Prioritäten zu setzen und Einsparungen vorzunehmen". Auch bei den Sozialversicherungen müsse überprüft werden, welche ihrer Leistungen "notwendig und auch bezahlbar seien". Es gebe hier "kein Einnahme- sondern ein Ausgabenproblem". Beispiele für mögliche Einsparungen oder Leistungskürzungen nannte der Verband allerdings auf der Pressekonferenz nicht.

Deutliche Kritik übte Holznagel an der schwarz-roten Bundesregierung. Er stellte vor allem in Frage, dass die Mittel aus dem neuen Sondervermögen für Investitionen und Klimaschutz wie vorgesehen für zusätzliche Investitionen verwendet werden. Stattdessen würden Mittel für Investitionen aus dem Kernhaushalt in das kreditfinanzierte Sondervermögen verschoben, um im Etat Spielräume für vorrangig konsumptive Ausgaben zu schaffen. Für Länder und Kommunen sei die Vorgabe zusätzlicher Investitionen sogar komplett gestrichen worden.

Weiter kritisierte der Steuerzahlerbund das Abrücken der Regierung von ihrem Versprechen, die Stromsteuer für alle Unternehmen und Privathaushalte auf das europäische Mindestmaß zu senken. Die Rentenkassen wiederum würden mit der geplanten Ausweitung der Mütterrente zusätzlich durch versicherungsfremde Leistungen belastet. Gefordert wurden stattdessen eine weitergehende Erhöhung der Entfernungspauschale sowie ein automatischer Ausgleich für die sogenannte kalte Progression, also inflationsbedingte Mehrbelastungen bei der Steuer.

Grundsätzlich offen zeigte sich Holznagel für eine Umstellung der Sozialversicherungen auf Bürgerversicherungen, in die alle Bürgerinnen und Bürger einzahlen, also auch Selbstständige und Beamte. Ein solcher Schritt müsse aber der Entlastung dienen, nicht um "Leistungen sogar noch auszudehnen".

Für die Berechnungen berücksichtigt der Steuerzahlerbund nur Arbeitnehmerhaushalte. Für Selbstständige lägen von Seiten des Statistischen Bundesamts keine hinreichenden Daten vor, hieß es zur Begründung. Für Single-Haushalte ist der Anteil staatlicher Steuern und Abgaben an den Einkünften dem Verband zufolge mit 53,8 Prozent etwas höher als bei Mehr-Personen-Haushalten mit 52,6 Prozent.

B.Jamieson--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: