English Woman's Journal - Gesundheitsausgaben in Pflegeeinrichtungen 2023 um sechs Prozent gestiegen

Gesundheitsausgaben in Pflegeeinrichtungen 2023 um sechs Prozent gestiegen


Gesundheitsausgaben in Pflegeeinrichtungen 2023 um sechs Prozent gestiegen
Gesundheitsausgaben in Pflegeeinrichtungen 2023 um sechs Prozent gestiegen / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Die Pflegeeinrichtungen in Deutschland haben 2023 rund sechs Prozent mehr Geld ausgegeben als im Vorjahr. Die Kosten stiegen um 6,3 Prozent auf 82,4 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Stationäre und teilstationäre Einrichtungen gaben demnach 48,2 Milliarden Euro aus, ein Plus von 6,7 Prozent. Die Kosten der ambulanten Einrichtungen erhöhten sich um 5,8 Prozent auf 34,2 Milliarden Euro.

Textgröße ändern:

Insgesamt waren die Gesundheitsausgaben 2023 um 0,1 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor. Maßgeblich für den leichten Rückgang waren demnach die auslaufenden Coronamaßnahmen.

Im Zehnjahresvergleich stiegen die Gesundheitsausgaben in Pflegeeinrichtungen den Angaben zufolge um 94,2 Prozent. Dabei stiegen die Ausgaben in ambulanten Pflegeeinrichtungen zwischen 2013 und 2023 um fast 133 Prozent. In der stationären und teilstationären Pflege waren die Ausgaben 2023 um 73,8 Prozent höher als zehn Jahre zuvor.

Die Kosten häuslicher Pflege verdreifachten sich innerhalb von zehn Jahren auf 21,6 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahr erhöhten sich die Ausgaben in diesem Bereich um 8,3 Prozent.

Im Jahr 2023 waren insgesamt 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig, wie die Bundesstatistiker weiter erklärten. Die Zahl verdoppelte sich binnen zehn Jahren. Ein Grund liegt demnach auch in der Ausweitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017.

Rund 86 Prozent der Pflegebedürftigen wurden 2023 zu Hause versorgt. Zu Hause von Angehörigen wurden wiederum 67 Prozent der Pflegebedürftigen betreut. Rund 14 Prozent wurden vollstationär in Pflegeheimen betreut.

Daneben stieg zuletzt die Zahl der Empfänger von Sozialleistungen für Pflegebedürftige - und zwar um 8,1 Prozent. Rund 407.000 Pflegebedürftige erhielten demnach 2023 die sogenannte Hilfe zur Pflege, eine Sozialleistung zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen. Davon waren knapp zwei Drittel oder 63 Prozent Frauen.

K.McMillan--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: