English Woman's Journal - Krankenkasse KKH: Zahl der Heuschnupfen-Diagnosen bleibt konstant hoch

Krankenkasse KKH: Zahl der Heuschnupfen-Diagnosen bleibt konstant hoch


Krankenkasse KKH: Zahl der Heuschnupfen-Diagnosen bleibt konstant hoch
Krankenkasse KKH: Zahl der Heuschnupfen-Diagnosen bleibt konstant hoch / Foto: Philippe HUGUEN - AFP/Archiv

Die Zahl der Heuschnupfendiagnosen bleibt nach einer Analyse der Kaufmännischen Krankenkasse konstant hoch. Im Jahr 2023 diagnostizierten Ärzte bundesweit bei rund jedem 18. KKH-versicherten Menschen einen pollenbedingten Heuschnupfen, wie die Kasse am Donnerstag in Hannover mitteilte. Zehn Jahre zuvor war etwa jeder 19. Mensch betroffen.

Textgröße ändern:

Die meisten Allergikerinnen und Allergiker verzeichnete die KKH in den Altersgruppen der 15- bis 19-Jährigen sowie der 50- bis 59-Jährigen. In diesen Gruppen litt demnach 2023 jede oder jeder 15. an Heuschnupfen. Einen vergleichsweise großen Anstieg im Zehn-Jahres-Abstand zwischen 2013 und 2023 gab es demnach mit 54 Prozent bei den 80- bis 84-Jährigen. Mögliche Ursachen dafür nannte die Kasse nicht.

Viele Allergiker sind inzwischen ganzjährig von Heuschnupfen geplagt. Dem Deutschen Wetterdienst zufolge beginnt die Pollensaison oft schon im Januar oder Februar, in sehr milden Wintern sogar schon im Dezember.

Ch.Thomson--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: