English Woman's Journal - Großteils ohne Nutzen: Versicherte zahlen 2,4 Milliarden Euro für Igel-Leistungen

Großteils ohne Nutzen: Versicherte zahlen 2,4 Milliarden Euro für Igel-Leistungen


Großteils ohne Nutzen: Versicherte zahlen 2,4 Milliarden Euro für Igel-Leistungen

Gesetzlich Versicherte geben in Arztpraxen jährlich 2,4 Milliarden Euro für Selbstzahlerleistungen aus, obwohl diese großteils ohne Nutzen sind oder sogar schaden können. Von 56 untersuchten individuellen Gesundheitsleistungen (Igel) sind lediglich drei "tendenziell positiv", wie der am Dienstag vom Medizinischen Dienst Bund vorgestellte sogenannte Igel-Monitor zeigt. Den Patientinnen und Patienten fehle oft das nötige Wissen zu Igel-Leistungen, in den Praxen werde nur unzureichend darüber aufgeklärt.

Textgröße ändern:

Zu den häufigsten individuellen Gesundheitsleistungen, die Versicherte aus eigener Tasche zahlen, gehören Ultraschalluntersuchungen der Eierstöcke und Gebärmutter zur Krebsfrüherkennung, die Augeninnendruckmessung zur Glaukomvorsorge oder die PSA-Bestimmung zur Früherkennung von Prostatakrebs. Diese Leistungen werden von den Igel-Experten allerdings als "negativ" oder "tendenziell negativ" bewertet, es gibt also Hinweise auf mögliche Schäden oder Nebenwirkungen.

Beim Ultraschall von Eierstöcken und Gebärmutter zur Krebsfrüherkennung kann es demnach zu vielen falsch-positiven Ergebnissen und damit zu unnötigen weiteren Untersuchungen und Eingriffen kommen. Zugleich sei nicht belegt, dass das Risiko, an Eierstockkrebs zu sterben, damit verringert werden könne.

Selbstzahlerleistungen seien "kein Randproblem", sondern "ein Massenphänomen", kritisierte Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender Medizinischer Dienst Bund. Er nannte es bedrückend, dass Patientinnen und Patienten "aus Unwissenheit und Sorge um ihre Gesundheit große Summen für fragwürdige und sogar schädliche Leistungen ausgeben".

In einer Forsa-Befragung für den Igel-Report gab nur jeder viere Versicherte (26 Prozent) an, gut informiert zu sein. Zwei von drei Befragten gingen zudem von der falschen Annahme aus, dass die Selbstzahlerleistungen medizinisch notwendige Leistungen seien. Befragt wurden 2013 Versicherte im Alter zwischen 18 und 80 Jahren.

Von den 56 bewerteten Selbstzahlerleistungen sind demnach 30 "tendenziell negativ" oder "negativ". Bei 23 Leistungen ist das Ergebnis "unklar", das heißt, für ihren Nutzen gibt es meistens keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege. Nur drei Selbstzahlerleistungen bewertet der Igel-Monitor wissenschaftlich mit "tendenziell positiv". Dazu zählen die Akupunktur zur Migränevorbeugung und die Lichttherapie bei einer saisonal depressiven Störung, der sogenannten Winterdepression.

Gronemeyer nannte die unzureichende Aufklärung über mögliche Schäden durch Selbstzahlerleistungen "nicht akzeptabel". Er forderte eine Verpflichtung von Arztpraxen, allgemeinverständliche Informationen auszulegen, wenn sie solche Leistungen anbieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband nannte es "bedenklich", dass sich individuelle Gesundheitsleistungen als Geschäftsmodell in Arztpraxen längst etabliert hätten.

Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, sieht einen "direkten Zusammenhang" zwischen dem Anstieg bei den Privatleistungen und den immer längeren Wartezeiten von gesetzlich Versicherten auf Facharzttermine. "Wenn ein Facharzt seine Zeit mit Schönheitsbehandlungen oder fragwürdigen Vorsorgeuntersuchungen ohne wissenschaftlich belegbaren Nutzen verbringt, fehlen eben Kapazitäten für die vertragsärztliche Versorgung", kritisierte die AOK-Chefin.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte eine vierzehntägige Bedenkzeit zwischen dem Angebot des Arztes und der Erbringung der Igel-Leistung. "Wird die Frist nicht eingehalten, kann der Patient die Zahlung verweigern", erklärte Vorstand Eugen Brysch.

P.Mitchell--EWJ

Empfohlen

AfD scheitert mit Organklage gegen frühere 2G+-Regelung in Bundestag

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Organklage von AfD-Vertretern gegen die während der Coronapandemie im Januar 2022 geltende sogenannte 2G+-Regelung im Bundestag verworfen. Die Maßnahme sei "zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit" des Parlaments seinerzeit gerechtfertigt gewesen, entschied das Gericht in seinem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Zwei mit der Organklage verbundene Eilanträge hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2022 verworfen. (Az. 2 BvE 1/22)

"Routinemäßiger Eingriff": Wirtschaftsministerin Reiche wird in Sommerpause operiert

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nutzt die parlamentarische Sommerpause für mindestens eine Operation. "Ministerin Reiche wird sich in der Sommerpause mindestens einem medizinischen routinemäßigen Eingriff unterziehen", teilte ihre Sprecherin auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag mit. Eigentlich sei der Eingriff bereits für die Osterzeit geplant gewesen, die Ministerin habe sie jedoch "wegen der intensiven Regierungsarbeit verschoben". Einzelheiten zu dem geplanten Eingiff nannte die Sprecherin nicht.

Spanien will Rauchen auf öffentlichen Terrassen und Stränden verbieten

Die spanische Regierung hat einen Gesetzentwurf für ein Rauchverbot in öffentlichen Außenbereichen wie Café- und Restaurantterrassen, Parks und Stränden beschlossen. Ziel des Gesetzes sei es, das bereits geltende Rauchverbot für Innenräumen auszuweiten, "um die öffentliche Gesundheit besser zu schützen und auf eine tabakfreie Generation hinzuwirken", sagte Gesundheitsministerin Mónica García nach der Billigung des Entwurfs durch das Kabinett am Dienstag vor Journalisten.

Gesundheitsausgaben im Jahr 2024 preisbereinigt um 3,9 Prozent gestiegen

Die Gesundheitsausgaben in Deutschland sind 2024 gegenüber dem Vorjahr preisbereinigt um 3,9 Prozent gestiegen. Das teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden unter Verweis auf erstmalige entsprechende Berechnungen mit. Nominal - also in jeweiligen Preisen - waren sie im Vorjahresvergleich um 7,6 Prozent gestiegen. Insgesamt hatten die Gesundheitsausgaben im Jahr 2024 bei 538,2 Milliarden Euro gelegen.

Textgröße ändern: