English Woman's Journal - "Wir verlieren jeden Tag Leben": Lauterbach verteidigt Krankenhausreform

"Wir verlieren jeden Tag Leben": Lauterbach verteidigt Krankenhausreform


"Wir verlieren jeden Tag Leben": Lauterbach verteidigt Krankenhausreform
"Wir verlieren jeden Tag Leben": Lauterbach verteidigt Krankenhausreform / Foto: JOHN MACDOUGALL - POOL/AFP/Archiv

Vor der Abstimmung im Bundesrat am Freitag hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die geplante Krankenhausreform verteidigt. "Wir verlieren jeden Tag Leben, weil wir nicht genug spezialisiert sind", sagte er am Donnerstag im ARD-"Morgenmagazin". Daher seien Investitionen und auch Schließungen einzelner Kliniken nötig.

Textgröße ändern:

Mit der geplanten Krankenhausreform wären die Prognosen "für viele Krebspatienten und auch für viele Patienten mit großen Herzoperationen" besser, sagte Lauterbach. Es gehe in erster Linie nicht um Geld, "sondern um Lebensrettung". Mit der Reform dürfe nicht mehr "jedes Krankenhaus alles machen"

Kernstück der Reform von Lauterbach ist die Spezialisierung. Vor allem die kleineren Krankenhäuser sollen künftig weniger Leistungen anbieten und sich auf jene Eingriffe beschränken, die sie gut beherrschen. Für einige Eingriffe wären daher größere Strecken nötig, Patienten sollen dafür aber auch eine bessere Behandlung bekommen. Auch Schließungen seien nötig.

Krankenhäuser, die in Zukunft mehr Leistungen bringen müssten, brauchen dafür mehr Geld. Die Umbaukosten betragen laut Lauterbach 50 Milliarden Euro über zehn Jahre. Das sei eine Investition, die "notwendig" sei, sagte Lauterbach.

Die schlechte Finanzlage der Kliniken hatte den Anstoß zu der Reform gegeben. Etwa 30 Prozent der Häuser schreiben rote Zahlen. Die bisherige Vergütung über Fallpauschalen soll eingeschränkt werden. Künftig sollen die Kliniken vor allem dafür bezahlt werden, dass sie bestimmte Leistungen anbieten.

Der Bundesrat befasst sich am Freitag mit der vom Bundestag bereits beschlossenen Reform. Länder haben Widerstand angekündigt. Ruft der Bundesrat den Vermittlungsausschuss an, müsste der Bundestag die Länderkammer mit absoluter Mehrheit überstimmen. Nach dem Bruch der Ampel-Koalition hätte die rot-grüne Minderheitsregierung dafür nicht genügend Stimmen.

K.McMillan--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: