English Woman's Journal - Streit um Kosten für Assistenzhundausbildung: Klägerin verliert gegen Krankenkasse

Streit um Kosten für Assistenzhundausbildung: Klägerin verliert gegen Krankenkasse


Streit um Kosten für Assistenzhundausbildung: Klägerin verliert gegen Krankenkasse
Streit um Kosten für Assistenzhundausbildung: Klägerin verliert gegen Krankenkasse / Foto: Christof STACHE - AFP/Archiv

Krankenkassen sind einem Urteil des Landessozialgerichts von Niedersachsen und Bremen zufolge bei der Hilfsmittelversorgung nicht zu einer "Optimalversorgung" zum Ausgleich "aller Behinderungsfolgen in sämtlichen Lebensbereichen" verpflichtet. Das stellte das Gericht nach Angaben vom Montag in einem Rechtsstreit um die Bezahlung der Ausbildung eines Hunds zum Autismusassistenzhund klar. Es gab der Kasse Recht, die eine Kostenübernahme abgelehnt hatte. (Az. L 16 KR 131/23)

Textgröße ändern:

Das Gericht bestätigte die Position der Krankenkasse, wonach die 49-jährige Klägerin nicht auf einen speziell ausgebildeten Assistenzhund angewiesen sei. Das von ihr auf Anraten einer Therapeutin angeschaffte Tier bewirke, dass sie häufiger das Haus verlasse und sich sicherer fühle. Dies treffe aber auf jeden Hund zu, eine Zahlungspflicht begründe das nicht. Die Klägerin verkenne den Umfang der Leistungspflicht der Krankenversicherung.

Im sogenannten Hilfsmittelrecht bestehe für Versicherte "kein Anspruch auf eine Optimalversorgung", erklärte das Gericht. Hinzu komme im vorliegenden Fall, dass die gesetzliche Krankenversicherung für Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und zur Teilhabe am Arbeitsleben gar nicht zuständig sei. Insgesamt gelte, dass ein "Gefährte" für die Frau "sinnvoll und nützlich" sein möge. Rechtlich erforderlich sei er deshalb aber nicht.

Ch.Reilly--EWJ

Empfohlen

AfD scheitert mit Organklage gegen frühere 2G+-Regelung in Bundestag

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Organklage von AfD-Vertretern gegen die während der Coronapandemie im Januar 2022 geltende sogenannte 2G+-Regelung im Bundestag verworfen. Die Maßnahme sei "zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit" des Parlaments seinerzeit gerechtfertigt gewesen, entschied das Gericht in seinem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Zwei mit der Organklage verbundene Eilanträge hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2022 verworfen. (Az. 2 BvE 1/22)

"Routinemäßiger Eingriff": Wirtschaftsministerin Reiche wird in Sommerpause operiert

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nutzt die parlamentarische Sommerpause für mindestens eine Operation. "Ministerin Reiche wird sich in der Sommerpause mindestens einem medizinischen routinemäßigen Eingriff unterziehen", teilte ihre Sprecherin auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag mit. Eigentlich sei der Eingriff bereits für die Osterzeit geplant gewesen, die Ministerin habe sie jedoch "wegen der intensiven Regierungsarbeit verschoben". Einzelheiten zu dem geplanten Eingiff nannte die Sprecherin nicht.

Spanien will Rauchen auf öffentlichen Terrassen und Stränden verbieten

Die spanische Regierung hat einen Gesetzentwurf für ein Rauchverbot in öffentlichen Außenbereichen wie Café- und Restaurantterrassen, Parks und Stränden beschlossen. Ziel des Gesetzes sei es, das bereits geltende Rauchverbot für Innenräumen auszuweiten, "um die öffentliche Gesundheit besser zu schützen und auf eine tabakfreie Generation hinzuwirken", sagte Gesundheitsministerin Mónica García nach der Billigung des Entwurfs durch das Kabinett am Dienstag vor Journalisten.

Gesundheitsausgaben im Jahr 2024 preisbereinigt um 3,9 Prozent gestiegen

Die Gesundheitsausgaben in Deutschland sind 2024 gegenüber dem Vorjahr preisbereinigt um 3,9 Prozent gestiegen. Das teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden unter Verweis auf erstmalige entsprechende Berechnungen mit. Nominal - also in jeweiligen Preisen - waren sie im Vorjahresvergleich um 7,6 Prozent gestiegen. Insgesamt hatten die Gesundheitsausgaben im Jahr 2024 bei 538,2 Milliarden Euro gelegen.

Textgröße ändern: