English Woman's Journal - Pflegebeitrag steigt um 0,2 Punkte - Lauterbach mahnt "massive" Pflegereform an

Pflegebeitrag steigt um 0,2 Punkte - Lauterbach mahnt "massive" Pflegereform an


Pflegebeitrag steigt um 0,2 Punkte - Lauterbach mahnt "massive" Pflegereform an
Pflegebeitrag steigt um 0,2 Punkte - Lauterbach mahnt "massive" Pflegereform an / Foto: Ebrahim Noroozi - POOL/AFP/Archiv

Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar um 0,2 Prozentpunkte. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begründete die Beitragserhöhung am Freitag mit der Finanznot vieler Pflegekassen. Die Anhebung sei "unmittelbar und dringend notwendig, weil sonst einige Pflegekassen in sehr schwieriges Fahrwasser geraten würden", sagte er. Die entsprechende Rechtsverordnung habe er am Freitag ans Kabinett gesandt. Für Rentnerinnen und Rentner soll die Erhöhung erst ab 1. Juli 2025 gelten.

Textgröße ändern:

Der Minister bedauerte, dass sich die von ihm geplante Reform der Pflegeversicherung nach dem Bruch der Koalition verzögere. Die Reform müsse nun "unmittelbar nach der Eröffnung der nächsten Legislaturperiode" angegangen werden, sagte der Minister. "Uns läuft die Zeit weg." Ziel der Reform sei es, die Pflegeversicherung auf eine stabilere finanzielle Grundlage zu stellen. "Wenn nicht massiv reformiert wird, werden die Eigenanteile bald unbezahlbar hoch sein", warnte Lauterbach.

Die Beitragssatzerhöhung um 0,2 Prozentpunkte werde für das kommende Jahr ausreichen, sagte Lauterbach. Der Bundestag könne sein Veto gegen die Anhebung einlegen - dies erwarte er aber nicht, sagte der Minister. "Dann würde einigen Pflegekassen die Zahlungsunfähigkeit drohen."

E.Brwon--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: