English Woman's Journal - Verkauf von Medikamenten im Internet: EuGH pocht auf Datenschutz

Verkauf von Medikamenten im Internet: EuGH pocht auf Datenschutz


Verkauf von Medikamenten im Internet: EuGH pocht auf Datenschutz
Verkauf von Medikamenten im Internet: EuGH pocht auf Datenschutz / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Beim Verkauf von rezeptfreien, aber apothekenpflichtigen Medikamenten über das Internet muss auf den Datenschutz geachtet werden. Kunden müssen ausdrücklich in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag in Luxemburg entschied. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Frage vorgelegt. (Az. C-21/23)

Textgröße ändern:

Der BGH muss in einem Rechtsstreit zwischen zwei konkurrierenden Apothekern entscheiden. Einer von ihnen verkauft seit 2017 Medikamente über Amazon. Wenn Kundinnen und Kunden diese bestellen, müssen sie verschiedene Informationen angeben. Der andere Apotheker klagte dagegen. Er will erreichen, dass sein Konkurrent die Mittel nicht länger über das Internet verkaufen darf, solange nicht sichergestellt sei, dass die Kunden vorab in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten einwilligen können.

Der Bundesgerichtshof fragte den EuGH, ob es sich überhaupt um Gesundheitsdaten handle, wenn für den Medikamentenkauf kein ärztliches Rezept notwendig ist. Das bejahte der EuGH nun. Bei der Onlinebestellung eingegebene Daten wie etwa Name, Lieferadresse und Informationen, die für die Individualisierung der Medikamente notwendig seien, stellten Gesundheitsdaten im Sinn der europäischen Datenschutzgrundverordnung dar.

Der Verkäufer müsse Kundinnen und Kunden also über die Umstände und den Zweck der Datenverarbeitung informieren, und zwar deutlich und vollständig. Er müsse auch ihre ausdrückliche Einwilligung zu dieser Verarbeitung einholen.

Aus den Daten könne nämlich auf den Gesundheitszustand geschlossen werden, erklärte der EuGH, da eine Verbindung zwischen dem Käufer und dem Arzneimittel hergestellt werde. Das sei unabhängig davon, ob dieser die Medizin vielleicht für jemand anderen bestelle.

Im konkreten Fall muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

O.Wood--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: