English Woman's Journal - Verwaltungsgericht: Keine Corona-Hilfe für Mietkosten bei familiärer Verbindung

Verwaltungsgericht: Keine Corona-Hilfe für Mietkosten bei familiärer Verbindung


Verwaltungsgericht: Keine Corona-Hilfe für Mietkosten bei familiärer Verbindung
Verwaltungsgericht: Keine Corona-Hilfe für Mietkosten bei familiärer Verbindung / Foto: Damien MEYER - AFP/Archiv

Einem Unternehmen stehen nicht in jedem Fall Corona-Hilfen für Mietkosten zu, bei denen es eine familiäre Verbindung gibt. Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss und wies damit die Klage einer Hotelbetreiberin gegen das Land Baden-Württemberg ab (1 K 2711/23). Die Corona-Hilfen dienten nicht der Förderung von Familien, sondern der Abwendung existentieller Notlagen, befand das Gericht. Eine solche Notlage sei im Fall der klagenden Hotelbetreiberin nicht gegeben.

Textgröße ändern:

Die Klägerin betreibt ein Hotel in Mannheim und ein Hotel in Heidelberg. Das Land Baden-Württemberg gewährte ihr für pandemiebedingte Umsatzausfälle im Jahr 2021 eine Überbrückungshilfe. Die beantragte Entschädigung wurde allerdings um einen Betrag von rund 620.000 Euro gekürzt, bei dem es sich um die für beide Hotelgrundstücke im betroffenen Zeitraum gezahlten Mietkosten handelte.

Das Land lehnte diese Kostenerstattung mit der Begründung ab, dass die jeweiligen Vermieter familiär mit den Hotelbetreibern verbunden seien. Daher seien die Mietkosten nicht förderfähig. Dagegen wandte sich die Hotelbetreiberin mit ihrer Klage. Sie pochte auf den grundrechtlichen Schutz von Ehe und Familie bei staatlichen Leistungen und sah sich im Verhältnis zu anderen Unternehmen – etwa Schaustellern – benachteiligt, weshalb aus ihrer Sicht ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vorliege.

Dem folgte das Verwaltungsgericht nicht. Auf Zuwendungen im Rahmen von Corona-Hilfen bestehe grundsätzlich kein Rechtsanspruch, da es sich um Billigkeitsleistungen handle, die aus den verfügbaren Haushaltsmitteln gewährt würden. Das Vorgehen des Bundeslandes sei nicht zu beanstanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin hat einen Antrag auf Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gestellt.

T.Wright--EWJ

Empfohlen

BGH-Verhandlung über behaupteten Impfschaden macht Klägerin etwas Hoffnung

Ein heiß diskutiertes Thema aus der Pandemiezeit hat am Montag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Eine Zahnärztin verklagte Astrazeneca, weil sie drei Tage nach einer Coronaimpfung im März 2021 auf einem Ohr taub wurde, was sie auf die Impfung zurückführt. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatte die Klage keinen Erfolg - nach der Verhandlung am BGH hat die Klägerin aber gewissen Grund zur Hoffnung. (Az. VI ZR 335/24)

Rinder-Virus: Französische Bauern protestieren gegen das Keulen von Herden

In Frankreich mehreren sich Proteste gegen das Keulen ganzer Rinderherden, das die Ausbreitung einer hoch ansteckenden Viruskrankheit verhindern soll. Mehr als 200 Abgeordnete und Bürgermeister demonstrierten am Montag in der südwestfranzösischen Stadt Foix und forderten eine Anpassung der geltenden Vorschriften. Sie forderten "eine gezieltes Keulen infizierter Tiere", um die Verluste zu begrenzen. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums wurden bislang mindestens 3000 Rinder getötet, um die Ansteckung mit der Knötchenkrankheit zu verhindern.

Vor Anhörung in Enquetekommission: Spahn verteidigt Maskenbeschaffung

Der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sein Vorgehen bei der Maskenbeschaffung während der Corona-Krise erneut verteidigt. Damals seien Entscheidungen "mit großer Schnelligkeit, unter großem Druck" getroffen worden, sagte Spahn am Montag im ARD-"Morgenmagazin".

BGH verhandelt über Haftung von Astrazeneca für behaupteten Impfschaden

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Montag (11.00 Uhr) über eine Klage gegen den Pharmakonzern Astrazeneca. Die Klägerin gibt an, dass sie nach einer Coronaimpfung auf einem Ohr taub geworden sei und dass dies an der Impfung liege. Sie fordert ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro sowie Auskunft über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und gemeldete Verdachtsfälle solcher gesundheitlicher Probleme. (Az. VI ZR 335/24)

Textgröße ändern: