English Woman's Journal - Weiter keine Einigung in Tarifverhandlungen für Ärzte an kommunalen Kliniken

Weiter keine Einigung in Tarifverhandlungen für Ärzte an kommunalen Kliniken


Weiter keine Einigung in Tarifverhandlungen für Ärzte an kommunalen Kliniken
Weiter keine Einigung in Tarifverhandlungen für Ärzte an kommunalen Kliniken / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Auch die dritte Runde der Tarifverhandlungen zwischen der Ärztegewerkschaft Marburger Bund und den kommunalen Arbeitgeberverbänden für Ärzte an kommunalen Kliniken ist ergebnislos geblieben. Anders als in den zurückliegenden Runden habe die Arbeitgeberseite aber zumindest in einem Teilbereich Verhandlungsbereitschaft erkennen lassen, teilte der Marburger Bund am Mittwoch in Berlin mit. Von einem Durchbruch seien die Verhandlungen aber noch weit entfernt.

Textgröße ändern:

Im Mittelpunkt der Gespräche standen laut Gewerkschaft die Regelungen zur Schichtarbeit. Diese seien etwa 70 Jahre alt und müssten durch ein deutlich vereinfachtes System ersetzt werden, erklärte der Marburger Bund. "Wir haben viel Zeit darauf verwenden müssen, die Dringlichkeit einer Reform der Tarifregelungen zum Schichtdienst zu erklären", teilte Verhandlungsführer Christian Twardy mit. "Die Arbeitgeber scheinen das Vorhandensein eines Änderungsbedarfs nun nicht mehr pauschal zu bestreiten."

Neben der Neuregelung der Schichtarbeit fordert der Marburger Bund unter anderem auch eine lineare Erhöhung der Gehälter für die rund 60.000 Ärzte um 8,5 Prozent. Um den Druck auf die Arbeitgeberseite zu erhöhen, traten am Montag mehrere tausend Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern in einen Warnstreik. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände hatte die Forderungen und auch den Warnstreik im Vorfeld als "vollkommen überzogen" kritisiert. Am 14. und 15. Oktober sollen die Verhandlungen fortgesetzt werden.

P.Munro--EWJ

Empfohlen

BGH-Verhandlung über behaupteten Impfschaden macht Klägerin etwas Hoffnung

Ein heiß diskutiertes Thema aus der Pandemiezeit hat am Montag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Eine Zahnärztin verklagte Astrazeneca, weil sie drei Tage nach einer Coronaimpfung im März 2021 auf einem Ohr taub wurde, was sie auf die Impfung zurückführt. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatte die Klage keinen Erfolg - nach der Verhandlung am BGH hat die Klägerin aber gewissen Grund zur Hoffnung. (Az. VI ZR 335/24)

Rinder-Virus: Französische Bauern protestieren gegen das Keulen von Herden

In Frankreich mehreren sich Proteste gegen das Keulen ganzer Rinderherden, das die Ausbreitung einer hoch ansteckenden Viruskrankheit verhindern soll. Mehr als 200 Abgeordnete und Bürgermeister demonstrierten am Montag in der südwestfranzösischen Stadt Foix und forderten eine Anpassung der geltenden Vorschriften. Sie forderten "eine gezieltes Keulen infizierter Tiere", um die Verluste zu begrenzen. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums wurden bislang mindestens 3000 Rinder getötet, um die Ansteckung mit der Knötchenkrankheit zu verhindern.

Vor Anhörung in Enquetekommission: Spahn verteidigt Maskenbeschaffung

Der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sein Vorgehen bei der Maskenbeschaffung während der Corona-Krise erneut verteidigt. Damals seien Entscheidungen "mit großer Schnelligkeit, unter großem Druck" getroffen worden, sagte Spahn am Montag im ARD-"Morgenmagazin".

BGH verhandelt über Haftung von Astrazeneca für behaupteten Impfschaden

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Montag (11.00 Uhr) über eine Klage gegen den Pharmakonzern Astrazeneca. Die Klägerin gibt an, dass sie nach einer Coronaimpfung auf einem Ohr taub geworden sei und dass dies an der Impfung liege. Sie fordert ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro sowie Auskunft über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und gemeldete Verdachtsfälle solcher gesundheitlicher Probleme. (Az. VI ZR 335/24)

Textgröße ändern: