English Woman's Journal - Einigung im Tarifstreit der Ärzte an kommunalen Krankenhäusern

Einigung im Tarifstreit der Ärzte an kommunalen Krankenhäusern


Einigung im Tarifstreit der Ärzte an kommunalen Krankenhäusern
Einigung im Tarifstreit der Ärzte an kommunalen Krankenhäusern / Foto: Ronny Hartmann - AFP/Archiv

Im Tarifkonflikt um die Bezahlung von Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern haben die Gewerkschaft Marburger Bund und die Arbeitgeberseite nach monatelangen Verhandlungen eine Einigung erzielt. Wie beide Seiten am Mittwochabend in Berlin mitteilten, wurde eine lineare Entgelterhöhung von 3,35 Prozent vereinbart. Zudem sei eine Einigung für Regelungen zu freien Wochenenden, bei Rufbereitschaften und Bereitschaftsdiensten erzielt worden.

Textgröße ändern:

Die Ärztegewerkschaft sprach von "substanziellen Verbesserungen". Es sei ein Gesamtpaket vereinbart worden, "das der Belastung mit Diensten außerhalb der Regelarbeitszeit nunmehr klare Grenzen setzt, verlässliche Ruhezeiten garantiert und den Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gibt".

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) erklärte, der Abschluss stelle "angesichts einer hohen Inflation und der Belastungen durch die Corona-Pandemie eine tragbare Lösung für alle Parteien dar". Die Arbeitgeber seien der Gewerkschaft deutlich entgegengekommen. "Alles in allem haben wir trotz der ungewissen wirtschaftlichen Entwicklungen einen guten Tarifabschluss herbeigeführt", erklärte VKA-Verhandlungsführer Wolfgang Heyl.

Die Tarifauseinandersetzung hatte bereits im Oktober vergangenen Jahres begonnen. Es ging um Gehälter sowie Arbeitsbedingungen von rund 55.000 Ärztinnen und Ärzten an den kommunalen Krankenhäusern. Der Marburger Bund organisierte im März bundesweite Warnstreiks.

Der Marburger Bund hatte ursprünglich eine lineare Erhöhung der Gehälter um 5,5 Prozent für die Laufzeit von einem Jahr gefordert. Nun werden die Gehälter rückwirkend zum 1. Oktober 2021 um 3,35 Prozent angehoben. Bereits zum 1. Januar 2023 soll angesichts der Preisentwicklung erneut über die Gehälter verhandelt werden. Der neue Tarifvertrag sehe zudem eine Reihe von Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen vor, unter anderem zusätzliche Urlaubstage, betonte die Gewerkschaft.

Insgesamt betrafen die Tarifverhandlungen 500 Kliniken in Deutschland. Für die kommunalen Kliniken in Berlin gibt es einen eigenen Ärztetarifvertrag.

T.Burns--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: