English Woman's Journal - Fitnessstudio muss Mitgliedsbeiträge für Zeit coronabedingter Schließung zurückzahlen

Fitnessstudio muss Mitgliedsbeiträge für Zeit coronabedingter Schließung zurückzahlen


Fitnessstudio muss Mitgliedsbeiträge für Zeit coronabedingter Schließung zurückzahlen
Fitnessstudio muss Mitgliedsbeiträge für Zeit coronabedingter Schließung zurückzahlen / Foto: Sameer Al-DOUMY - AFP/Archiv

Ein Fitnessstudio aus Niedersachsen muss einem Kunden die Mitgliedsbeiträge für den Zeitraum zurückzahlen, in dem es coronabedingt geschlossen war. Der Vertrag könne nicht stattdessen wegen "Störung der Geschäftsgrundlage" verlängert werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch. Es ging um knapp 87 Euro. (Az. XII ZR 64/21)

Textgröße ändern:

Der Kunde hatte mit dem Studio einen Vertrag über zwei Jahre ab Dezember 2019 abgeschlossen, der monatliche Mitgliedsbeitrag betrug 29,90 Euro. Zwischen dem 16. März und dem 4. Juni 2020 musste das Fitnessstudio wegen des Corona-Lockdowns schließen. Im Mai kündigte der Kunde zum Dezember 2021. Wenig später verlangte er die Mitgliedsbeiträge für die knapp drei Monate zurück, während derer das Studio geschlossen war.

Das Studio wollte ihm aber weder das Geld noch einen Gutschein ausstellen. Es bot stattdessen eine Gutschrift über die entsprechende Trainingszeit an, die der Kläger wiederum nicht wollte. Er klagte vor dem Amtsgericht Papenburg, das ihm recht gab und das Fitnessstudio zur Rückzahlung der Beiträge verpflichtete. Dieses ging in Berufung, hatte aber auch vor dem Landgericht Osnabrück keinen Erfolg. Nun bestätigte der BGH dessen Urteil.

Der Zweck eines Fitnessstudiovertrags liege in der regelmäßigen sportlichen Betätigung, erklärte das Gericht. Wenn der Betreiber den Zutritt nicht mehr gewähren könne, könne der Vertragszweck nicht erreicht werden; diese geschuldete Leistung könne wegen Zeitablaufs nicht nachgeholt werden.

Das Studio habe hier auch keinen Anspruch darauf, den Vertrag an die veränderten Umstände anzupassen und die Laufzeit zu verlängern. Dies begründete der BGH unter anderem damit, dass der Gesetzgeber zur Abmilderung der Pandemie-Folgen bereits eine spezielle Vorschrift erlassen habe, die hier vorgehe - demnach können Veranstalter vorübergehend Gutscheine ausstellen. Eine Vertragsanpassung wegen der Störung der Geschäftsgrundlage könne es daneben nicht mehr geben.

L.MacDonald--EWJ

Empfohlen

Weiterer Toter durch Bornavirus in Bayern

In Bayern ist erneut ein Mensch an dem durch Feldspitzmäuse übertragenen Bornavirus gestorben. Die Erkrankung wurde bei einer Obduktion festgestellt, wie das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen in Neuburg an der Donau am Mittwoch mitteilte. Weitere Infos zu dem oder der Toten teilte der Landkreis nicht mit. Für die Bevölkerung bestehe keine erhöhte Gefahr. Es handele sich um einen äußerst seltenen Einzelfall.

Hitzealarm und Stromausfälle - West- und Mitteleuropa ächzen unter hohen Temperaturen

Von der gegenwärtigen Hitzewelle in Europa sind hunderte Millionen Menschen betroffen. Fast überall in Deutschland galten am Mittwoch wieder amtliche Hitzewarnungen, wie der Deutsche Wetterdienst (DWD) in Offenbach mitteilte. Auch in Frankreich galt weiterhin fast im ganzen Land Hitze-Alarm, von hitzebedingten Stromausfällen in der Bretagne waren zehntausende Haushalte betroffen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) mahnte die Europäer eindringlich zu mehr Investitionen in den Hitzeschutz.

Daten zeigen: Auch in Deutschland Anstieg von Darmkrebs bei jungen Erwachsenen

Die Fälle von Darmkrebs bei jungen Erwachsenen sind in Deutschland in den vergangenen zwei Jahrzehnten leicht angestiegen. Betroffen sind vor allem Menschen zwischen 20 und 39 Jahren, wie das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg am Dienstag mitteilte. Von jährlich rund 56.000 neuen Darmkrebsfällen entfallen demnach etwa fünf Prozent auf Menschen unter 50 Jahren.

Organspende: Patientenbeauftragter Schwartze wirbt für Widerspruchslösung

Vor der Bundestagsdebatte zur Organspende wirbt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), für einen Systemwechsel hin zur Widerspruchslösung. "Ich bin sehr froh, dass im Bundestag nun endlich wieder über eine Neuregelung der Organspende debattiert wird", sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben). Er sei "persönlich überzeugt, dass wir dringend einen Systemwechsel brauchen und die Widerspruchsregelung dafür sehr naheliegend ist".

Textgröße ändern: