English Woman's Journal - Daten von Krankenkasse KKH belegen steigende Zahl von Pollenallergikern

Daten von Krankenkasse KKH belegen steigende Zahl von Pollenallergikern


Daten von Krankenkasse KKH belegen steigende Zahl von Pollenallergikern
Daten von Krankenkasse KKH belegen steigende Zahl von Pollenallergikern / Foto: Philippe HUGUEN - AFP/Archiv

Die Zahl der Pollenallergiker ist Daten der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) zufolge gestiegen. Der Anteil der Pollenallergiker unter den KKH-Versicherten stieg von 2012 auf 2022 um 14,3 Prozent, wie die Kasse am Montag in Hannover berichtete. Damit wurde bei jedem 18. in Deutschland ein Heuschnupfen diagnostiziert. Frauen erkranken häufiger daran als Männer.

Textgröße ändern:

Beim Ländervergleich zeigte sich in den KKH-Daten die höchste Zunahme von Pollenallergikern binnen zehn Jahren in Sachsen-Anhalt mit einem Anstieg um mehr als 25 Prozent, gefolgt von Berlin mit einem Anstieg um fast 20 Prozent und Mecklenburg-Vorpommern mit knapp 19 Prozent mehr Heuschnupfenpatienten. Die geringsten Steigerungsraten verzeichnen demnach das Saarland mit rund vier Prozent und Hamburg mit rund acht Prozent.

Bei Heuschnupfenpatientinnen und -patienten kommt es zu einer Überreaktion des Immunsystems auf herumfliegende Pollen. Solche sogenannten Allergene können von Laubbäumen und Sträuchern wie Birke und Esche stammen, aber auch von Getreide, Gräsern und Kräutern wie Roggen, Beifuß und Wegerich. Der Körper bekämpft sie wie Krankheitserreger. In der Folge treten allergische Reaktionen der Nasenschleimhaut und Bindehaut auf, die von Fließschnupfen, verstopften Atemwegen, geschwollenen Augen bis hin zu Asthma führen können.

P.Munro--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: