English Woman's Journal - Stiftung Patientenschutz nennt Start des Organspende-Registers "halbherzig"

Stiftung Patientenschutz nennt Start des Organspende-Registers "halbherzig"


Stiftung Patientenschutz nennt Start des Organspende-Registers "halbherzig"
Stiftung Patientenschutz nennt Start des Organspende-Registers "halbherzig" / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Die Stiftung Patientenschutz hat den für Montag geplanten Start des Organspende-Registers als "halbherzig" kritisiert. "Bund und Länder verhindern eine bürgernahe Abgabe der digitalen Erklärung zur Organspende", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP. "Das vereitelt die Erfolgsaussichten, schwerstkranken Menschen zu helfen." Kein Passamt in Deutschland verfüge über ein datenschutzsicheres Terminal; Bürgerinnen und Bürger hätten somit nicht die Möglichkeit, ihre Entscheidung für oder gegen die Organspende direkt vor Ort in das Register einzutragen.

Textgröße ändern:

Die Anbindung der Pass- und Ausweisstellen habe "noch nicht einmal begonnen", kritisierte Brysch. Die Menschen könnten ihre Eintragung in das Organspende-Register nur selbst digital hinterlegen. Zwar blieben die bisherigen einfachen Wege der Willensbekundung - der Vermerk in der Patientenverfügung und der Papierausweis - bestehen. "Internet-Unerfahrene sind jedoch von dem zusätzlichen digitalen Angebot ausgeschlossen." Brysch forderte Bund und Länder auf, "innerhalb eines Jahres für die Anbindung an die Passämter zu sorgen".

Ab Montag können potenzielle Organspenderinnen und Organspender ihre Spendenbereitschaft in einem zentralen Register hinterlegen. Die Einführung erfolgt schrittweise: Zunächst ist es möglich, eine Erklärung für oder gegen die Organspende mit Hilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion zu hinterlegen. Ab Juli soll die Registrierung auch mittels einer Gesundheits-ID möglich sein, welche die Versicherten von ihrer Krankenkassen bekommen. Dann sollen auch die Krankenhäuser in der Lage sein, die Erklärungen abzurufen.

Der Bundestag hatte Anfang 2020 die sogenannte Entscheidungslösung beschlossen, bei der die Bürger freiwillig ihre Entscheidung im digitalen Register dokumentieren sollen. Das sogenannte Widerspruchsmodell, für das auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) war, hatte keine Mehrheit gefunden. Bei diesem Modell hätten alle Menschen als möglicher Organspender gelten sollen, die zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hätten.

P.Munro--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: