English Woman's Journal - Patientenschützer begrüßen Lauterbachs Kehrtwende bei Isolationspflicht

Patientenschützer begrüßen Lauterbachs Kehrtwende bei Isolationspflicht


Patientenschützer begrüßen Lauterbachs Kehrtwende bei Isolationspflicht
Patientenschützer begrüßen Lauterbachs Kehrtwende bei Isolationspflicht

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßt die Kehrtwende von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei der Isolationspflicht nach einer Corona-Infektion. "Infizierte stecken andere Menschen mit dem Virus an und gefährden gerade Immungeschwächte, die mitten unter uns leben", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Deshalb sei es gut, dass Lauterbach "seinen Fehler eingesehen hat und die Pflicht zur Isolation von Infizierten aufrecht erhalten will".

Textgröße ändern:

Der Bundesgesundheitsminister hatte am Dienstagabend die vorherige Festlegung zurückgenommen, dass die Isolation von Corona-Infizierten demnächst nur noch freiwillig sein solle. "Die Beendigung der Anordnung der Isolation nach Coronainfektion durch die Gesundheitsämter zugunsten von Freiwilligkeit wäre falsch und wird nicht kommen", schrieb Lauterbach auf Twitter. "Hier habe ich einen Fehler gemacht. Das entlastet zwar die Gesundheitsämter. Aber das Signal ist falsch und schädlich." Daher sollten die Gesundheitsämter auch nach dem 1. Mai weiter Isolationsbescheide ausstellen.

Brysch verwies auf den Unterschied zwischen Isolation und Quarantäne: "Die Isolationspflicht eines infizierten Menschen ist etwas anderes als die Quarantäne einer Kontaktperson." Letztere sei praktisch schon eingestellt worden. Es sei aber wichtig, Angehörigen von vulnerablen Menschen bei einer Warnmeldung der Corona-App die Möglichkeit eines PCR-Tests einzuräumen, betonte der Stiftungsvorstand.

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten sich erst am Montag darauf geeinigt, dass sich Corona-Infizierte ab dem 1. Mai nicht mehr verpflichtend in Isolation begeben sollten. Die neuen Quarantäne- und Isolationsregeln sollten dieser Einigung zufolge auf "Freiwilligkeit" beruhen, was Lauterbach jetzt zurücknahm.

T.Burns--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: