English Woman's Journal - Patientenschützer begrüßen Lauterbachs Kehrtwende bei Isolationspflicht

Patientenschützer begrüßen Lauterbachs Kehrtwende bei Isolationspflicht


Patientenschützer begrüßen Lauterbachs Kehrtwende bei Isolationspflicht
Patientenschützer begrüßen Lauterbachs Kehrtwende bei Isolationspflicht

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßt die Kehrtwende von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei der Isolationspflicht nach einer Corona-Infektion. "Infizierte stecken andere Menschen mit dem Virus an und gefährden gerade Immungeschwächte, die mitten unter uns leben", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Deshalb sei es gut, dass Lauterbach "seinen Fehler eingesehen hat und die Pflicht zur Isolation von Infizierten aufrecht erhalten will".

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Der Bundesgesundheitsminister hatte am Dienstagabend die vorherige Festlegung zurückgenommen, dass die Isolation von Corona-Infizierten demnächst nur noch freiwillig sein solle. "Die Beendigung der Anordnung der Isolation nach Coronainfektion durch die Gesundheitsämter zugunsten von Freiwilligkeit wäre falsch und wird nicht kommen", schrieb Lauterbach auf Twitter. "Hier habe ich einen Fehler gemacht. Das entlastet zwar die Gesundheitsämter. Aber das Signal ist falsch und schädlich." Daher sollten die Gesundheitsämter auch nach dem 1. Mai weiter Isolationsbescheide ausstellen.

Brysch verwies auf den Unterschied zwischen Isolation und Quarantäne: "Die Isolationspflicht eines infizierten Menschen ist etwas anderes als die Quarantäne einer Kontaktperson." Letztere sei praktisch schon eingestellt worden. Es sei aber wichtig, Angehörigen von vulnerablen Menschen bei einer Warnmeldung der Corona-App die Möglichkeit eines PCR-Tests einzuräumen, betonte der Stiftungsvorstand.

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten sich erst am Montag darauf geeinigt, dass sich Corona-Infizierte ab dem 1. Mai nicht mehr verpflichtend in Isolation begeben sollten. Die neuen Quarantäne- und Isolationsregeln sollten dieser Einigung zufolge auf "Freiwilligkeit" beruhen, was Lauterbach jetzt zurücknahm.

T.Burns--EWJ

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