English Woman's Journal - Rechtsextreme Lehrerin aus Rheinland-Pfalz darf aus Dienst entfernt werden

Rechtsextreme Lehrerin aus Rheinland-Pfalz darf aus Dienst entfernt werden


Rechtsextreme Lehrerin aus Rheinland-Pfalz darf aus Dienst entfernt werden
Rechtsextreme Lehrerin aus Rheinland-Pfalz darf aus Dienst entfernt werden / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Eine Lehrerin aus Rheinland-Pfalz, die sich vor allem während der Coronapandemie rechtsextrem auf Demonstrationen, Kundgebungen oder im Netz äußerte, darf aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Sie habe sich damit eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht, teilte das Verwaltungsgericht Trier am Mittwoch mit. Ein Beamter müsse seine Aufgaben unparteiisch erfüllen. (Az.: 3 K 2287/22.TR)

Textgröße ändern:

Im Disziplinarverfahren war der Frau vorgeworfen worden, seit März 2018 mit diversen Äußerungen eklatant gegen ihre Pflicht zur politischen Mäßigung verstoßen zu haben. Zudem habe sie gegen die unparteiische Amtsführung verstoßen und durch ihr Verhalten den Schulfrieden gestört.

Dieser Ansicht stimmte das Gericht zu. Die Anforderungen an Beamte seien auch außerhalb des Diensts gültig, urteilten die Richter. Die Lehrerin habe diesen Anforderungen mit ihren Äußerungen bewusst jahrelang zuwider gehandelt. Im Kern hätten sich ihre Aktivitäten gegen die Migrations- und Coronapolitik der Bundesregierung gerichtet.

Sie habe "unaufhörlich mit drastischer Diktion" unter anderem gegen Politiker, den Staat und Migranten gehetzt. Dabei habe sie unter anderem geäußert: "Unsere Politiker prügeln unser Recht auf Meinungsfreiheit mit Nazikeulen und Hasshetze nieder."

Sie habe zudem andere Beamte dazu aufgefordert, "illegale" Anweisungen nicht auszuführen, hieß es weiter. Die Richter urteilten, dass sie mit ihren Auftritten mehrmals die Grenze zum Verfassungsverstoß überschritten habe.

Ch.Reilly--EWJ

Empfohlen

Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Sparpaket für Krankenkassen kann kommen

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss kann das kleine Sparpaket für die Krankenkassen kommen. Bundestag und Bundesrat stimmten am Freitag für einen Kompromiss zum Pflegekompetenzgesetz, an welches die strittigen Einsparungen bei der Klinikvergütung gekoppelt waren. Der GKV-Spitzenverband begrüßte den Beschluss zwar, betonte aber, die Maßnahmen reichten nicht aus, "um Beitragssatzerhöhungen zu vermeiden". Nötig seien "grundlegende Reformen".

Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Bundestag stimmt für Kassen-Sparpaket

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss hat der Bundestag dem von der Regierung auf den Weg gebrachten Sparpaket für die Krankenkassen grünes Licht gegeben. Das Parlament stimmte am Freitagvormittag mit den Stimmen von Union und SPD für einen Kompromiss zum Pflegekompetenzgesetz, an welches die strittigen Einsparungen bei der Klinikvergütung gekoppelt waren. Nun soll noch am Freitag abschließend im Bundesrat darüber abgestimmt werden.

USA wollen Cannabis nicht mehr wie Heroin einstufen

Cannabis soll in den USA als weniger gefährliche Substanz eingestuft werden. US-Präsident Donald Trump unterzeichnete am Donnerstag in Washington ein Dekret, mit dem Cannabis nicht mehr Heroin, LSD oder Ecstasy gleichgestellt werden soll. Von Gefahrenstufe eins wird es auf drei herabgestuft, als Mittel mit moderatem bis schwachem Risiko.

Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss zu Kassen-Sparpaket

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat einen Kompromiss für das von der Regierung geplante Sparpaket für die Krankenkassen vereinbart. Wie der Bundesrat am Mittwochabend mitteilte, sollen dabei die Auswirkungen der geplanten Einsparungen bei der Klinikvergütung auf das Jahr 2026 begrenzt bleiben. Bundestag und Bundesrat sollen nun am Freitag abschließend über das Sparpaket in Höhe von zwei Milliarden Euro entscheiden. Es soll einen übermäßigen Anstieg der Beiträge für die Versicherten im kommenden Jahr verhindern.

Textgröße ändern: