English Woman's Journal - Bund und Länder erzielen Durchbruch bei Krankenhausreform

Bund und Länder erzielen Durchbruch bei Krankenhausreform


Bund und Länder erzielen Durchbruch bei Krankenhausreform
Bund und Länder erzielen Durchbruch bei Krankenhausreform / Foto: Tobias Schwarz - AFP/Archiv

Nach monatelangem Ringen haben sich Bund und Länder auf Eckpunkte einer Krankenhausreform geeinigt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach am Montag nach einem Treffen mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern in Berlin von einer "Revolution". Über den Sommer wollen Bund und Länder einen konkreten Gesetzentwurf ausarbeiten, der zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Für eine Reihe von Kliniken kommt die Reform aber wohl zu spät.

Textgröße ändern:

Die Reform soll die Finanzierung der Krankenhäuser durch eine Abkehr vom System der Fallpauschalen neu regeln und durch eine stärkere medizinische Spezialisierung die Qualität der Behandlung erhöhen. Vor allem die kleineren Krankenhäuser sollen künftig weniger Leistungen anbieten und sich auf jene Eingriffe beschränken, die sie gut beherrschen.

Künftig sollten 60 Prozent der Kosten von Kliniken über Vorhaltepauschalen gedeckt werden, betonte Lauterbach. "Das nimmt den ökonomischen Druck weg." Die Vorhaltepauschalen könnten nur Kliniken erhalten, die auch entsprechende Qualitätskriterien erfüllten, betonte Lauterbach. Kleine Kliniken könnten sich darauf konzentrieren, was sie gut leisten könnten und seien nicht mehr gezwungen, so viele Leistungen wie möglich zu erbringen. Krebsbehandlungen etwa würden in Spezialzentren erfolgen.

Die Reform sei damit auch eine "Existenzgarantie für kleine Kliniken auf dem Land", sagte der Minister. Dies helfe auch gerade Krankenhäusern in Ostdeutschland, weil dort viele Häuser gefährdet seien, die nach dem bisherigen System nicht mehr auf genügend Behandlungsfälle kämen.

Lauterbach kündigte an, dass der Bund seinen Plan, Daten zur Qualität von Kliniken zu veröffentlichen, im Alleingang umsetzen werde. Er hoffe, dass ein dafür nötiges Gesetz schnell verabschiedet werde und die Daten schon ab dem 1. Januar 2024 veröffentlicht werden könnten. Ein Teil der Länder hält das für verfrüht.

Über den Sommer wollen Bund und Länder nun an einem Gesetzentwurf arbeiten. Die Länder sollen einen Anreiz erhalten, die Reform möglichst schnell umzusetzen. Sie können die entsprechenden Landesgesetze 2024 oder 2025 neu regeln. Im Jahr "x plus 1" gebe es dann die Vorhaltepauschale, sagte Lauterbach. Zugleich geht der Minister davon aus, dass "noch sehr viele Kliniken in die Insolvenz gehen" und einige schließen werden, bis die Reform wirke.

Der Bund wird das nach den Worten von Lauterbach wohl nicht abfedern können. Es werde geprüft, aber eine Zusage nach mehr Geld könne es wegen der Haushaltslage nicht geben, betonte der Minister. Es werde aber einen Transformationsfonds von Bund und Ländern für die Umgestaltung der Krankenhauslandschaft geben, der aus Mitteln der Krankenkassen gespeist werde. Dieser kann aber erst bei Umsetzung der Reform in den betroffenen Ländern genutzt werden und nicht davor.

Bayern stimmte gegen die Eckpunkte, Schleswig-Holstein enthielt sich. Insgesamt aber trage die Reform eine "deutliche Handschrift der Länder", sagte Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD). "Die Lösung ist ausgewogen, sie ist aber kein fauler Kompromiss." Die Planungshoheit bleibe bei den Bundesländern.

Als Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz sagte Baden-Württembergs Ressortchef Manfred Lucha (Grüne) gleichwohl, im weiteren Beratungsprozess werde noch "im Detail einiges zu besprechen" sein.

Das Bündnis Klinikrettung, das sich nach eigenen Angaben für den flächendeckenden Erhalt der stationären klinischen Versorgung einsetzt, forderte hingegen einen Neustart bei der Erarbeitung der Krankenhausreform. Diese löse "kein einziges der grundlegenden Probleme der Krankenhäuser – Unterfinanzierung, Personalmangel, Klinikschließungen".

St.Ch.Russell--EWJ

Empfohlen

AfD scheitert mit Organklage gegen frühere 2G+-Regelung in Bundestag

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Organklage von AfD-Vertretern gegen die während der Coronapandemie im Januar 2022 geltende sogenannte 2G+-Regelung im Bundestag verworfen. Die Maßnahme sei "zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit" des Parlaments seinerzeit gerechtfertigt gewesen, entschied das Gericht in seinem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Zwei mit der Organklage verbundene Eilanträge hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2022 verworfen. (Az. 2 BvE 1/22)

"Routinemäßiger Eingriff": Wirtschaftsministerin Reiche wird in Sommerpause operiert

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nutzt die parlamentarische Sommerpause für mindestens eine Operation. "Ministerin Reiche wird sich in der Sommerpause mindestens einem medizinischen routinemäßigen Eingriff unterziehen", teilte ihre Sprecherin auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag mit. Eigentlich sei der Eingriff bereits für die Osterzeit geplant gewesen, die Ministerin habe sie jedoch "wegen der intensiven Regierungsarbeit verschoben". Einzelheiten zu dem geplanten Eingiff nannte die Sprecherin nicht.

Spanien will Rauchen auf öffentlichen Terrassen und Stränden verbieten

Die spanische Regierung hat einen Gesetzentwurf für ein Rauchverbot in öffentlichen Außenbereichen wie Café- und Restaurantterrassen, Parks und Stränden beschlossen. Ziel des Gesetzes sei es, das bereits geltende Rauchverbot für Innenräumen auszuweiten, "um die öffentliche Gesundheit besser zu schützen und auf eine tabakfreie Generation hinzuwirken", sagte Gesundheitsministerin Mónica García nach der Billigung des Entwurfs durch das Kabinett am Dienstag vor Journalisten.

Gesundheitsausgaben im Jahr 2024 preisbereinigt um 3,9 Prozent gestiegen

Die Gesundheitsausgaben in Deutschland sind 2024 gegenüber dem Vorjahr preisbereinigt um 3,9 Prozent gestiegen. Das teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden unter Verweis auf erstmalige entsprechende Berechnungen mit. Nominal - also in jeweiligen Preisen - waren sie im Vorjahresvergleich um 7,6 Prozent gestiegen. Insgesamt hatten die Gesundheitsausgaben im Jahr 2024 bei 538,2 Milliarden Euro gelegen.

Textgröße ändern: