English Woman's Journal - Messerattacke von Solingen mit drei Toten: BGH bestätigt Höchststrafe für Täter

Messerattacke von Solingen mit drei Toten: BGH bestätigt Höchststrafe für Täter


Messerattacke von Solingen mit drei Toten: BGH bestätigt Höchststrafe für Täter

Knapp zwei Jahre nach dem islamistisch motivierten Anschlag von Solingen mit drei Toten hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nach Angaben vom Freitag das Urteil gegen den Täter bestätigt. Issa H. ist damit rechtskräftig zur einer lebenslangen Haftstrafe wegen der Morde verurteilt. Der Syrer hatte 2024 auf dem Stadtfest der nordrhein-westfälischen Gemeinde drei Menschen erstochen und acht weitere teils schwer verletzt. (Az. 3 StR 55/26)

Textgröße ändern:

Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf feststellte, hatte er die Ideologie der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) verinnerlicht und lehnte die freiheitlich geprägte Lebensweise westlicher Gesellschaften ab. Er habe auf dem Fest möglichst viele Menschen töten wollen, die er als Repräsentanten der westlichen Gesellschaft ansah. Von anderen IS-Mitgliedern sei er bestärkt und beraten worden.

Am Abend des 23. August 2024 stach der damals 26-Jährige auf Festbesucher ein. Dazu benutzte er ein Tranchiermesser mit einer Klingenlänge von 19 Zentimetern. Nach den Taten floh er, wurde aber einen Tag später nach einer Fahndung gefasst. Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen gegen ihn. Der Anschlag löste bundesweit Bestürzung und eine Debatte über Änderungen in der deutschen Flüchtlings- und Asylpolitik aus.

Im Mai 2025 begann der Prozess gegen den Angeklagten in Düsseldorf. Knapp vier Monate später, im September 2025, verhängte das Oberlandesgericht die Höchststrafe. Es sprach H. wegen dreifachen Mordes und neunfachen Mordversuchs schuldig und zusätzlich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Entlassung praktisch ausgeschlossen ist. Zusätzlich ordnete es seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Strafe an.

Es ging davon aus, dass der Täter weiter gefährlich ist. Er habe noch immer eine radikalislamische Haltung und weitere ähnliche Gewalttaten seien zu erwarten. H. wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber keine Rechtsfehler, die Revision hatte keinen Erfolg. Das Verfahren ist nun nach BGH-Angaben rechtskräftig abgeschlossen.

E.Cunningham--EWJ

Empfohlen

Orban: Durchsuchung bei Ungarns Ex-Regierungspartei Fidesz "politisch motiviert"

Ungarns ehemaliger Ministerpräsident Viktor Orban hat die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen seine Partei Fidesz als politisch motiviert kritisiert. "Seit gestern ist mir klar geworden, worum es hier geht", sagte Orban am Mittwoch Journalisten vor der Fidesz-Parteizentrale. Es handle sich um ein "politisch motiviertes rechtliches Verfahren, das darauf abzielt, Fidesz rechtlich handlungsunfähig zu machen".

Böse Überraschung: Einbrecher steht neben Bett von schlafendem 59-Jährigen

Ein schlafender 59-Jähriger ist in Viersen in Nordrhein-Westfalen von einem neben seinem Bett stehenden Einbrecher überrascht worden. Der Mann habe den Eindringling nach den Wachwerden im ersten Moment für seine Ehefrau gehalten und entsprechend angesprochen, teilte die örtliche Polizei nach dem Vorfall in der Nacht zum Mittwoch mit. Der Täter sei daraufhin geflüchtet.

Zwei Straßenbahnen stoßen in Rotterdam zusammen: 15 Verletzte

In der niederländischen Hafenstadt Rotterdam sind am Mittwoch auf der Erasmus-Brücke zwei Straßenbahnen zusammengestoßen. Dabei wurden nach Angaben der Behörden mindestens 15 Menschen verletzt, einer von ihnen wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert.

Freispruch für Busfahrer nach Unfall mit tödlich verletztem Neunjährigen in Hamburg

Nach einem Unfall mit einem tödlich verletzten Neunjährigen hat das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf einen Busfahrer vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Selbst wenn er langsamer gefahren wäre, hätte das einen Unfall nicht verhindert, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Er hätte demnach mit dem Fahrzeug auch nicht ausweichen können.

Textgröße ändern: