English Woman's Journal - Bande soll 500 illegale Prostitutionsstätten betrieben haben - Anklage in Hessen

Bande soll 500 illegale Prostitutionsstätten betrieben haben - Anklage in Hessen


Bande soll 500 illegale Prostitutionsstätten betrieben haben - Anklage in Hessen
Bande soll 500 illegale Prostitutionsstätten betrieben haben - Anklage in Hessen / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Weil sie mehr als 500 illegale Prostitutionsstätten in gemieteten Appartements und Hotelzimmern betrieben haben sollen, hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage gegen fünf Menschen erhoben. Zwei von ihnen wird zudem Steuerhinterziehung in Höhe von fast drei Millionen Euro vorgeworfen, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Drei der fünf befinden sich in Untersuchungshaft.

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Ein 43-Jähriger und eine 35-Jährige sollen über drei Jahre an mehr als 500 verschiedenen Orte in Deutschland Appartements und Hotelzimmer zur Prostitution angemietet haben. Dafür sollen sie Chinesinnen ohne gültigen Aufenthaltstitel als Prostituierte eingesetzt haben. Für die Abwicklung der Buchungen sollen die beiden Angeschuldigten auf ein professionelles Netz von Telefonisten in China zurückgegriffen haben.

Beide hätten alle wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen getroffen. Während der 43-Jährige zusätzlich für die Kundenwerbung zuständig gewesen sei, habe die 35-Jährige zusätzlich die Tagesumsätze abgeholt. Einem 22-Jährigen wirft die Generalstaatsanwaltschaft vor, für die Bande als Fahrer gearbeitet zu haben.

Eine 42-Jährige soll ihr Massagestudio für Prostitution zur Verfügung gestellt haben. Zu den Angeschuldigten gehört auch eine 46-Jährige, die als Verwalterin des Betriebs gearbeitet haben soll. Insgesamt sollen knapp drei Millionen Euro an Steuern hinterzogen worden sein. Den Gesamtsozialversicherungsschaden bezifferte die Generalstaatsanwaltschaft auf fast dreieinhalb Millionen Euro.

Im Mai wurden in diesem Zusammenhang 40 Objekte in ganz Deutschland durchsucht. Über die Zulassung der Anklage muss das Landgericht Darmstadt entscheiden.

T.Burns--EWJ

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