English Woman's Journal - Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen falsche Ärztin aus Niedersachsen

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen falsche Ärztin aus Niedersachsen


Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen falsche Ärztin aus Niedersachsen
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen falsche Ärztin aus Niedersachsen / Foto: Charly TRIBALLEAU - AFP/Archiv

Ein Urteil gegen eine falsche Ärztin aus Niedersachsen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte es, wie das Landgericht Osnabrück am Mittwoch mitteilte. Die 24-Jährige hat kein abgeschlossenes Medizinstudium, gab sich aber als Ärztin aus und behandelte Patienten. Sie ist in einer psychiatrischen Klinik untergebracht und bleibt dort. (Az. 3 StR 368/25)

Textgröße ändern:

Die Frau studierte dem Urteil zufolge zuletzt im vierten Semester Medizin. Auch den Zugang zum Medizinstudium hatte sie sich demnach durch gefälschte Zeugnisse verschafft. Das Landgericht sprach sie im März 2025 wegen gefährlicher Körperverletzung in sieben Fällen und wegen Betrugs sowie des unbefugten Führens der Berufsbezeichnung Ärztin schuldig. Es ordnete ihre Unterbringung in der Klinik an. Dabei ließ es sich auch von einem Sachverständigen beraten.

Schließlich war es davon überzeugt, dass die Angeklagte eine mittelschwere Persönlichkeitsstörung hat und an Narzissmus leidet. Sie habe den Drang, als Ärztin zu arbeiten. Wenn sie das tue, drohten ihren Opfern schwere Schäden. Die Frau sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, erklärte das Gericht und verwies darauf, dass es nur vom Zufall abhänge, welche medizinischen Eingriffe sie vornehme. Dabei könnten sogar Menschen sterben.

Die 24-Jährige wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber keine Rechtsfehler. Er bestätigte das Osnabrücker Urteil, und es wurde rechtskräftig. Die Frau bleibt in der Psychiatrie. In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob diese Unterbringung weiter notwendig ist, wie das Landgericht ausführte. Sollten die Voraussetzungen irgendwann nicht mehr bestehen, könnte sie, womöglich unter Auflagen, entlassen werden.

F.McKenzie--EWJ

Empfohlen

Epstein-Skandal: Akten zu Missbrauchsvorwürfen gegen Trump veröffentlicht

Laut neu veröffentlichten Epstein-Akten hat ein mutmaßliches Opfer in der Vergangenheit schwere Vorwürfe gegen US-Präsident Donald Trump erhoben. Das US-Justizministerium gab am Donnerstag (Ortszeit) Protokolle der Bundespolizei FBI von der Vernehmung einer Frau frei, die angegeben hatte, sie sei im Alter von 13 bis 15 Jahren sowohl von Trump als auch von dem verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein missbraucht worden. Das Weiße Haus sprach von "haltlosen Anschuldigungen" einer "gestörten Frau".

Gericht: Schnellladesäulen an Bundesautobahnen müssen ausgeschrieben werden

Im Streit um Schnellladesäulen für E-Autos an deutschen Autobahnen hat die Autobahn GmbH des Bundes eine Niederlage erlitten: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen nicht ohne Ausschreibung "vergeben werden dürfen". "Sollte die Autobahn GmbH weiterhin Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen errichten lassen wollen, muss sie nun ein Vergabeverfahren durchführen", erklärte das Gericht.

Tod von Baby in Schleswig-Holstein: Eltern kommen wegen Mordes vor Gericht

Ein halbes Jahr nach dem Tod eines Babys in Brunsbüttel in Schleswig-Holstein beginnt vor Gericht ein Mordprozess gegen die Eltern. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, das vier Monate alte Mädchen nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt zu haben, wie das Landgericht Itzehoe am Freitag mitteilte. Der Anklage zufolge soll der Säugling vor seinem Tod einen Monat lang gelitten haben.

88-jähriger Berliner stirbt nach Betäubung bei Raub: Weitere Mittäterin verurteilt

Drei Jahre nach dem Tod eines 88-jährigen Manns aus Berlin wegen einer Überdosis Beruhigungsmittel zur Begehung eines Raubes ist eine weitere Täterin verurteilt worden. Die mittlerweile 22-jährige Angeklagte wurde wegen schweren Raubes mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Das Urteil fiel Ende Februar.

Textgröße ändern: